Rahmenkonzept: Potenzialflächen für Erneuerbare Energien
Bund und Land haben sich für den Ausbau erneuerbarer Energien ambitionierte Ziele gesetzt. In den kommenden Jahren soll der Ausbau von Wind- und Solarenergie stark vorangetrieben werden.
Die Stadt Leipzig schafft mit der „Rahmenkonzeption für die planerische Steuerung von Flächenbedarfen zur Gewinnung erneuerbarer Energien“ – kurz: RaKo-FEE- ein Instrument, um den Ausbau im Stadtgebiet zu lenken und mit kommunalen Bedürfnissen zu vereinbaren.
Ziel: Klimaschutz und Energiewende
Die Stadt Leipzig hat sich mit dem Energie und Klimaschutzprogramm (EKSP 2030) zum Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu sein und dafür alle Hebel in Bewegung zu setzen, um den größtmöglichen kommunalen Beitrag zu leisten. Die Rahmenkonzeption ist eine von mehreren Maßnahmen im EKSP 2030, welche in Federführung des Stadtplanungsamtes erarbeitet wird.
Die Energiewende können wir als Stadtgesellschaft nur gemeinsam leisten. Drei Ansätze führen dabei zum Erfolg:
Suffizienz: Das Verbrauchsverhalten wird so angepasst, dass nur das notwendige an Energie verbraucht wird.
Effizienz: Der Verbrauch von Energie wird durch Maßnahmen beim Transport und an der Verbrauchsstelle durch technische und bauliche Maßnahmen so optimiert, dass nur das Notwendige verbraucht wird.
Konsistenz: Die Erzeugung von Strom und Wärme erfolgt konsequent und beständig durch regenerative Energien und erzeugt keine Treibhausgas-Emissionen.
Mit der Rahmenkonzeption schafft die Stadt einen verbindlichen Rahmen für eine beständige Energiewende, indem wir gegenüber anderen wichtigen Belangen eine abgewogene Flächenkulisse für die Erzeugung von Solar- und Windenergie identifizieren. Als Kommune können wir damit die räumliche planerische Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien vorausdenken und im Austausch mit der Bevölkerung, Unternehmen und Stadtpolitik im Blick behalten. Insbesondere Projektanfragen von Unternehmen der Energiewirtschaft und die Ziele der Leipziger Stadtwerke erhalten damit einen räumlichen Orientierungsrahmen.
Parallel findet auf Ebene der Region, im Regionalen Planungsverband Westsachsen, die Ausweisung der Flächenziele für die Windenergie auf Basis des Wind-an-Land Gesetzes statt. Unsere Flächenkonzeption wird deshalb in enger Abstimmung mit dem Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen erarbeitet.
Die Umstellung auf erneuerbare Wärmeversorgung ist aufgrund der begrenzten Transportmöglichkeit ein aktuell zusätzlich erforderlicher lokaler Transformationsprozess, dem sich die kommunale Wärmeplanung bereits widmet. Das federführende Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz ist deshalb eng in die Erarbeitung der Rahmenkonzeption eingebunden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite zum kommunalen Wärmeplan.
Die bei der Erarbeitung der Rahmenkonzeption zu beachtenden Gesetzgebungen sind unter anderem das:
- Erneuerbare Energie Gesetzes (EEG),
- das Raumordungsgesetzes (ROG)
- genauer genommen der sächsischen Landesplanung und Regionalplanung,
- der Regionalplan Leipzig-Westsachsen
- das Baugesetzbuch (BauGB),
- formelle Bauleitpläne wie der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig oder informelle Stadtentwicklungspläne,
- das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Der Beschluss Windkraft im Leipziger Stadtgebiet ausbauen – Potentiale ausschöpfen, Bürger beteiligen, Naturschutz gewährleisten kann im Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig nachgelesen werden.
Methodik der Analyse
Kriterienkatalog
Ein wesentlicher Inhalt der Rahmenkonzeption wird es sein, ein ausgewogenes Kriterien-Set zu entwickeln, welches mittels Abwägung Aussagen zur möglichen Eignung beziehungsweise Nicht-Eignung von Flächen für die verträgliche Errichtung von Wind- und Solarenergieanlagen im Außenbereich ermöglicht.
Das Kriterien-Set speist sich aus den gesetzlichen Grundlagen, technischen beziehungsweise wirtschaftlichen Erfordernissen, sowie weiteren Faktoren aus den Fachplanungen zum Beispiel mögliche Nutzungskonflikte (Wohnen, Gewerbe, Erholung), Wertigkeit der Böden, Bedeutsamkeit der Kulturlandschaften. Eine vertiefende Beschreibung zum geplanten Vorgehen kann im Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig unter der Vorlagen-Nr. VII-Ifo-07998 nachgelesen werden.
Beteiligungsprozess und Öffentlichkeitsarbeit
Beteiligte Akteure
Neben dem Stadtplanungsamt sind einige weitere Akteure aus der Verwaltung, Träger öffentlicher Belange, Landwirtschaftsbetriebe, gewählte Vertreter/-innen der Ortsteile, sowie weitere Unternehmen und Interessensverbände aus dem Energiesektor in den Prozess der Rahmenkonzeption eingebunden. Aus der Verwaltung sind das Liegenschaftsamt, das Amt für Wirtschaftsförderung, das Amt für Umweltschutz, das Amt für Stadtgrün und Gewässer, das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, das Verkehrs- und Tiefbauamt und das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz beteiligt. Die Leipziger Stadtwerke sowie die Netz Leipzig GmbH werden ebenfalls bedarfsgerecht in den Prozess eingebunden.
Geplante Termine für Öffentlichkeitsarbeit
Die Leipziger Bürger/-innen werden dazu eingeladen, sich in den Beteiligungsformaten der Rahmenkonzeption einzubringen. Gerade wegen der möglichen Konflikthaftigkeit der Thematik, wird es eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung geben. Die Termine werden auf den Webseiten und öffentlich rechtzeitig bekannt gegeben.
Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten
Eine bisher wenig umgesetzte, aber durchaus attraktive Möglichkeit ist die finanzielle Beteiligung der Bürgergesellschaft an Bürgersolaranlagen oder Bürgerwindparks. Hierbei können Privatpersonen Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien tätigen und werden anteilig am Gewinn beteiligt. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur anteiligen Vergütung betroffener Kommunen oder deren Bürgerinnen und Bürger besteht laut dem Erneuerbare Energie Gesetzes (EEG) nicht. Sie ist aktuell noch eine freiwillige Leistung des Projektträgers.
Zeitplan
Der Entwurf der Rahmenkonzeption soll Anfang 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt und zur Diskussion gestellt werden. Danach erfolgt eine Überarbeitung und erneute Auslegung und Beteiligung. Voraussichtlich Ende 2024 kann die Rahmenkonzeption von der Ratsversammlung beschlossen werden.