An- , Um- oder Abmeldung eines medizinischen Berufes
Allgemeine Informationen
Ärzt/-innen, Zahnärzt/-innen, Psychologische Psychotherapeut/-innen, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut/-innen, Apotheker/-innen, Tierärzt/-innen, Angehörige der Gesundheitsfachberufe, Heilpraktiker/-innen, selbständig tätige Desinfektor/-innen und sonstige Heilberufe haben Beginn und Beendigung einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich der für den Ort der Niederlassung zuständigen Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes anzuzeigen.
Unverzüglich anzuzeigen sind auch nachträgliche Änderungen.
Rechtsgrundlagen
- §§ 4, 10 und 10 a Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG)
- Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis – 10. SächsKVZ
- Dienstanweisung Nr. 53/2022/01 – Gebührenerhebung im Gesundheitsamt
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Im Falle des Beginns der Berufsausübung ist
- die Anschrift der Niederlassung anzugeben und
- die Berechtigung zur Ausübung des Berufs und zur Führung der Berufsbezeichnung nachzuweisen.
Fügen Sie bitte bei einer Neuanmeldung Ihre Berufsurkunde in beglaubigter Kopie bei.
Nutzen Sie zur Anzeige Ihrer Anmeldung zur Niederlassung den Online-Antrag unter https://amt24.leipzig.de/Heilberuf_Anmeldung
Bitte beachten Sie, dass auch nachträgliche Änderungen anzuzeigen sind. Teilen Sie uns deshalb eine neue Anschrift, eine Namensänderung, eine neue fachliche Leitung, die Schließung der Praxis usw. immer mit.
Kosten und Gebühren
Die amtliche Bescheinigung über die An-, Ummeldung und Abmeldung ist kostenpflichtig und beträgt jeweils 20,00 Euro.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte