BAföG beantragen
Allgemeine Informationen
Eine gute Ausbildung ist heute wichtiger als je zuvor. Das gilt für den Einzelnen wie für unsere Gesellschaft insgesamt. Wissen und die Anwendung von Wissen sind das größte Potenzial, das wir in Deutschland haben. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Garant dafür, dass Jugendliche und junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können - unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie diese Ausbildung zulässt oder nicht.
Förderbereiche
Eine Förderung kann gewährt werden beim Besuch von
- weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn der Auszubildende die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt
- Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs
- Berufsakademie Sachsen, Staatliche Studienakademie Leipzig
Das Sachgebiet Ausbildungsförderung im Amt für Jugend und Familie ist mit der verwaltungsmäßigen Feststellung der persönlichen und wirtschaftlichen Leistungsvoraussetzungen sowie der endgültigen Entscheidung über den Förderantrag befasst; zusätzlich berät das Sachgebiet Ausbildungsförderung die Auszubildenden und die Angehörigen in allen Förderangelegenheiten.
Für die Bearbeitung von Anträgen für Studierende im Hochschulbereich ist das Amt für Ausbildungsförderung im Studentenwerk Leipzig beziehungsweise das jeweilige Studentenwerk am Studienort zuständig.
Terminvereinbarung
Sie können online einen Termin mit uns vereinbaren. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten.
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Der Antrag auf Ausbildungsförderung kann persönlich im Amt für Jugend und Familie, elektronisch, auf dem Postweg oder per einfacher E-Mail (bafoeg@leipzig.de) eingereicht werden. Der Antrag enthält einen Anhang mit einer Auflistung von Unterlagen, die dem Antragsformular beizulegen sind. Bitte reichen Sie alle Unterlagen als gut lesbare Kopie ein.
Hier geht es zu den Antragsformularen.
Bei der elektronischen Antragstellung ist Ihnen ein Antragsassistent beim Ausfüllen des BAföG-Antrages behilflich.
Weiterführende Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Rückzahlung von Ausbildungsförderung
Es besteht die Möglichkeit einen Stundungsantrag zu stellen. Der Stundungsantrag kann persönlich im Amt für Jugend und Familie, auf dem Postweg oder per einfacher E-Mail (bafoeg@leipzig.de) eingereicht werden. Der Antrag enthält ein Hinweisblatt der Unterlagen, die dem Antragsformular beizulegen sind. Bitte reichen Sie alle Unterlagen als gut lesbare Kopie ein.
Fristen und Bearbeitungsdauer
Über die Ausbildungsförderung wird in der Regel für ein Jahr entschieden. Eine Antragstellung ist zwei Monate vor Beginn der Ausbildung oder zwei Monate vor Beendigung des Bewilligungszeitraums anzuraten.
BAföG-Fristenmelder jetzt online
Um eine lückenlose Förderung zu gewährleisten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer automatischen Benachrichtigung per E-Mail. Sie werden schriftlich erinnert, wann es Zeit für einen Wiederholungsantrag ist. Nutzen Sie dafür unseren Fristenmelder.