Duldung allgemein
Allgemeine Informationen
Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Sie bewirkt die zeitlich befristete Aussetzung der Abschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers. Die Verpflichtung zur Ausreise bleibt bestehen. Die Duldung wird erteilt und verlängert, solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist.
Rechtsgrundlagen
Ablauf und Verfahren
Bei Ablauf Ihrer Duldung erhalten Sie grundsätzlich einen Terminvorschlag. Zu diesem Termin wird die Bescheinigung verlängert. Sollten Sie zwei Wochen vor Ablauf keine Einladung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Kosten und Gebühren
Bei Bezug von Asylbewerberleistung kostenfrei
Ansonsten zwischen 33 Euro und 62 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Besonderheiten
Die Duldung ermächtigt nicht automatisch zur Erwerbstätigkeit. Duldungsinhaber benötigen eine Beschäftigungserlaubnis.