Ehefähigkeitszeugnis
Allgemeine Informationen
Achtung! Anträge auf Ehefähigkeitszeugnisse können derzeit nur schriftlich aufgenommen werden. Den schriftlichen Antrag senden Sie bitte mit allen Original-Dokumenten (Ausweisdokumente bitte nur in Kopie) per Post an uns. Vorlage zum schriftlichen Antrag (PDF 87 KB)
Hinweis zur Beratung
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Beratungsanfragen zurzeit mehrere Wochen dauert.
Möchten Sie im Ausland heiraten, dann erkundigen Sie sich bitte bei der Botschaft dieses Landes, welche Unterlagen für die Eheschließung benötigt werden.
In sehr vielen Ländern wird man von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis verlangen.
Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?
Der Standesbeamte prüft bei der Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses, ob zwischen den beiden Eheschließenden nach deutschem Recht keine Ehehindernisse bestehen. Beachten Sie bitte, dass Dokumente von beiden Partnern benötigt werden und die Bearbeitung zurzeit mehrere Wochen dauert.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes. Das Ehefähigkeitszeugnis wird auf mehrsprachigem Formular ausgestellt und ist sechs Monate gültig.
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Zutreffend, wenn beide Partner Deutsche sind und in Deutschland geboren wurden:
- Ausweis (gültiger Personalausweis oder Reisepass/ bei schriftlichem Antrag in Kopie)
- Bei Hauptwohnsitz außerhalb Leipzigs: Erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen). Sollten beide Eheschließenden ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Leipzig haben, ist die Vorlage einer erweiterten Meldebescheinigung nicht nötig.
- beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtsregister (keine Geburts- oder Abstammungsurkunde) – Dokument ist erhältlich beim Standesamt am Geburtsort - nur wenn Sie in Leipzig geboren wurden: eine einfache Kopie der Geburtsurkunde ist ausreichend
- falls Sie bereits verheiratet oder verpartnert waren: urkundlicher Nachweis zur Vorehe (zum Beispiel Eheurkunde, Familienbuch oder Eheregister)
- Nachweis zur Auflösung der Vorehe (zum Beispiel rechtskräftige Scheidung, Auflösungsvermerk auf Eheurkunde/-register oder Sterbeurkunde)
- gegebenenfalls Nachweis zur Namensänderung (zum Beispiel nach Wiederannahme des Geburtsnamens)
wenn Sie im Ausland geboren wurden:
- Geburtsurkunde mit Angabe der Eltern und Übersetzung
- Nachweis Staatsangehörigkeit (zum Beispiel Vertriebenenausweis oder Einbürgerungsurkunde)
- gegebenenfalls Nachweis Namensänderung (zum Beispiel Ablegen Vatersname oder Angleichung)
Hier finden Sie die Zusammenfassung der einzureichenden Dokumente (PDF 24 KB)