Niederlassungserlaubnis für Inhaber/-innen einer Blauen Karte EU beantragen
Allgemeine Informationen
Die Niederlassungserlaubnis gewährt denjenigen Ausländern ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, die auf Grund ihrer Aufenthaltsdauer und ihrer persönlichen Lebensumstände in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert sind.
Inhaber/-innen einer Blaue Karte EU, die seit 27 Monaten einer entsprechenden qualifizierten Beschäftigung (gemäß den Anforderungen des § 18g Aufenthaltsgesetz) nachgegangen sind und über einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1) verfügen, können bereits nach 27 Monaten die Niederlassungserlaubnis beantragen. Die Frist beträgt nur 21 Monate, wenn Sie über ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) verfügen.
Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit in Deutschland.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Diesen Antrag können Sie vollständig online stellen. Nutzen Sie das Onlineformular, um Ihren Antrag sowie die unten stehenden Nachweise und Dokumente sicher und schnell an die Ausländerbehörde Leipzig zu übermitteln. Sofern Sie den Onlineantrag nicht nutzen können, verwenden Sie bitte den Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis (PDF 360 KB) und reichen die Unterlagen per Post ein.
- gültiger Reisepass - Kopie
- Arbeitsvertrag/ Stellenbeschreibung mit Angaben zum Bruttoverdienstbetrag beziehungsweise das ausgefüllte Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (PDF 1 MB)
- Nachweis zur Lebensunterhaltssicherung - Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten sechs Monate - Kopie
- aktueller Rentenversicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung - Kopie
- Nachweis über aktuellen Krankenversicherungsschutz
- bei gesetzlicher Krankenversicherung: formloses Schreiben der Krankenkasse
- bei privater Krankenversicherung: Bescheinigung der Versicherung (siehe unten)
- Nachweis über einfache beziehungsweise ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A1 beziehungsweise B1) eines zertifizierten Sprachkursanbieters (Goethe-Institut, TestDaF-Institut, telc GmbH (DVV), ÖSD) - Kopie
- aktueller (Unter-)Mietvertrag inklusive Nachweis der aktuellen Miethöhe (zum Beispiel Kontoauszug) oder Nachweis der tatsächlichen Wohnkosten bei Wohneigentum - Kopie
- Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis)
EXTERN - Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis
PDF - 218 KB - Bescheinigung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln über einen privaten Krankenversicherungsschutz für langfristige Aufenthalte
PDF - 133 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Nach vollständigem Eingang der Unterlagen wird die Bearbeitung in der Regel innerhalb von acht Wochen abgeschlossen. Abweichungen hiervon sind im Einzelfall möglich.
Ablauf und Verfahren
Bitte reichen Sie Ihren Antrag und die zugehörigen Unterlagen per Onlineantrag ein. Sie werden nach der Entscheidung über Ihren Antrag zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten eingeladen.
Weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Fragen zum Antrag können über das Kontaktformular gestellt werden.
Kosten und Gebühren
56,50 Euro bis 126 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Besonderheiten
Wenn Sie einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen und sich noch in der Probezeit befinden, ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erst nach erfolgreich bestandener Probezeit möglich.
Von einigen Voraussetzungen kann abgesehen werden, wenn sie von dem Ausländer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllt werden können.
Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis führt dazu, dass die Mobilitätsgarantie der Blauen Karte EU entfällt.