Niederlassungserlaubnis für minderjährige eingereiste Kinder ab 16 Jahren beantragen
Allgemeine Informationen
Die Niederlassungserlaubnis gewährt minderjährigen Kindern aufgrund Ihrer wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Integration ein unbefristetes Bleiberecht. Zum Zeitpunkt der Vollendung des 16. Lebensjahres muss der Antragsteller seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis sein.
Volljährige Personen, die minderjährig eingereist sind und seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach Abschnitt 6 des Aufenthaltsgesetzes (§ 28 bis § 36a) besitzen, können ebenfalls einen Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis stellen.
Zeiten, in denen der Ausländer außerhalb des Bundesgebiets die Schule besucht hat, werden nicht angerechnet.
Rechtsgrundlagen
- § 35 Aufenthaltsgesetz
- § 26 Absatz 3 in Verbindung mit § 35 Aufenthaltsgesetz - Asylberechtigte und Flüchtlinge
- § 26 Absatz 4 in Verbindung mit § 35 Aufenthaltsgesetz - Personen mit Aufenthalt nach Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes(humanitäre Gründe)
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Diesen Antrag können Sie vollständig online stellen. Nutzen Sie das Onlineformular, um Ihren Antrag sowie die unten stehenden Nachweise und Dokumente sicher und schnell an die Ausländerbehörde Leipzig zu übermitteln. Sofern Sie den Onlineantrag nicht nutzen können, verwenden Sie bitte den Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis (PDF 360 KB) und reichen die Unterlagen per Post ein.
Mit Aufenthaltstitel nach §§ 32 bis 36a des Aufenthaltsgesetzes
Folgende Unterlagen sind vorzulegen bei Besitz eines Aufenthaltstitels nach §§ 32 bis 36a des Aufenthaltsgesetzes:
- gültiger Reisepass
- Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhaltes außer bei Schulbesuch/ Ausbildung
- Zertifikat Deutsch B1 eines zertifizierten Sprachkursanbieters (Goethe-Institut, TestDaF-Institut, telc GmbH (DVV), ÖSD) oder Abschlusszeugnis Schule/Ausbildung
- Mietvertrag, außer bei Schulbesuch/ Ausbildung
- Schulbescheinigung/ Ausbildungsvertrag, soweit vorhanden
- Bestätigung der Krankenversicherung
- bei gesetzlicher Krankenversicherung: formloses Schreiben der Krankenkasse
- bei privater Krankenversicherung: Bescheinigung der Versicherung (siehe unten)
Mit Aufenthaltstitel nach §§ 22 bis 25 des Aufenthaltsgesetzes
Folgende Unterlagen sind vorzulegen bei Besitz eines Aufenthaltstitels nach §§ 22 bis 25 des Aufenthaltsgesetzes:
- gültiger Reiseausweis, soweit vorhanden
- Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhaltes, außer bei Schulbesuch/ Ausbildung
- Zertifikat Deutsch B1 eines zertifizierten Sprachkursanbieters (Goethe-Institut, TestDaF-Institut, telc GmbH (DVV), ÖSD) oder Abschlusszeugnis der Schule/ Ausbildung
- Zertifikat über erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurs oder Abschlusszeugnis der Schule/ Ausbildung
- Mietvertrag, außer bei Schulbesuch/ Ausbildung
- Schulbescheinigung und Ausbildungsvertrag, soweit vorhanden
- Nachweise zur Klärung der Identität, soweit vorhanden
- Bestätigung der Krankenversicherung
- bei gesetzlicher Krankenversicherung: formloses Schreiben der Krankenkasse
- bei privater Krankenversicherung: Bescheinigung der Versicherung (siehe unten)
- Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis)
EXTERN - Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis
PDF - 218 KB - Bescheinigung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln über einen privaten Krankenversicherungsschutz für langfristige Aufenthalte
PDF - 133 KB
Ablauf und Verfahren
Bitte reichen Sie Ihren Antrag und die zugehörigen Unterlagen per Onlineantrag ein. Sie werden nach der Entscheidung über Ihren Antrag zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten eingeladen.
Weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Fragen zum Antrag können über das Kontaktformular gestellt werden.
Kosten und Gebühren
Für Minderjährige: 55 Euro
Für Volljährige: 113 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Besonderheiten
Von einigen Voraussetzungen kann abgesehen werden, wenn sie von dem Ausländer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllt werden können.