Familienstandsklärung - Bürgerservice
- Angleichungserklärung an das deutsche Namensrecht (mit anschließender Beantragung deutscher Ausweisdokumente)
- Nachträgliche Ehenamensbestimmung mit Auslandsbeteiligung
- Familienstandsklärung bei Zuzug aus dem Ausland (nicht EU-Länder)
Hinweis
Bei Fragen oder Interesse an einem Beratungsgespräch zur Nachbeurkundung eines Personenstandsfalls wenden Sie sich bitte per E-Mail an fa@leipzig.de.
Sollten die Termine zu den oben genannten Dienstleistungen ausgebucht sein, müssen Sie zu einem anderen Zeitpunkt beziehungsweise an einem anderen Tag nach einem Termin suchen. Wir empfehlen montags, dienstags oder donnerstags nach einem Termin zu schauen.
Dienstleistungen
- Angleichungserklärung an das deutsche Namensrecht
- Familienstandsklärung (Personenstandsfall außerhalb der EU)
Zusatzinformationen
Ich bin neu in Leipzig. Wo melde ich mich an?
Ihre melderechtliche Anmeldung in Leipzig nehmen Sie in einem Bürgerbüro ihrer Wahl vor. Sofern Sie aus dem Nicht-EU-Ausland nach Leipzig gezogen sind, erfolgt anschließend die Klärung Ihres Familienstandes im Sachgebiet Familienstandsklärung und Anerkennungsverfahren. Über Ablauf und Verfahren Ihrer Familienstandsklärung werden Sie postalisch informiert.
Ich möchte meinen Namen ändern. Wer ist für mich zuständig?
In Deutschland können Namensänderungen nach dem Personenstandsgesetz oder dem Namensänderungsgesetz vorgenommen werden. Je nach persönlichen Änderungswunsch ist für das Standesamt, Rechtsamt oder die Ausländerbehörde zuständig.
Ich wurde eingebürgert und benötige ein Ausweisdokument. Ab wann kann ich mein Ausweisdokument beantragen?
Bevor Sie Ihre ersten deutschen Ausweisdokumente beantragen, beachten Sie bitte unsere Bearbeitungszeit von drei Werktagen, um Ihre Einbürgerung im Melderegister einzupflegen. Sie erhalten postalisch eine Bestätigung über die Eintragung. Zur Beantragung Ihrer Ausweisdokumente vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerbüro. Eine persönliche Vorsprache ohne Termin ist ebenfalls möglich. Wünschen Sie vorab eine Namensänderung (Angleichungserklärung an das deutsche Namensrecht), buchen Sie bitte einen Termin im Standesamt Leipzig.
Wie lang dauert die Bearbeitung meines Ausweisdokumentes?
Die Bearbeitungszeit einschließlich Herstellung beträgt für den Personalausweis in der Regel zwei bis drei Wochen. Die Herstellung der Dokumente erfolgt in der Bundesdruckerei GmbH Berlin. Gern können Sie online den Bearbeitungsstand (Welchen Bearbeitungsstand hat mein Personalausweis / Reisepass?) Ihres Ausweisdokumentes prüfen.
Kann ich eine deutsche Geburtsurkunde erhalten, wenn ich im Ausland geboren bin?
Gemäß §36 Personenstandsgesetz kann jeder Deutsche, welcher im Ausland geboren ist, auf Antrag im Geburtenregister beurkundet werden. Grundvoraussetzung für die Antragstellung ist die deutsche Staatsangehörigkeit des Antragstellers.