Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses und Flurbereinigungsbehörde - Amt für Geoinformation und Bodenordnung
- Bodenordnung - Umlegungsausschuss der Stadt Leipzig (Geschäftsstelle)
- Flurbereinigung - Flurbereinigungsbehörde Stadt Leipzig
Nach § 7 der Sächsischen Umlegungsausschussverordnung ist bei der Gemeinde eine Stelle zu bestimmen, welche die Entscheidungen, die im Umlegungsverfahren vom Umlegungsausschuss zu treffen sind, koordiniert und vorbereitet (Geschäftsstelle).
Die Geschäftsstelle führt die Erörterungsgespräche und den Schriftverkehr mit den am Bodenordungsverfahren Beteiligten und ist zuständig für die Erteilung gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungen in Bodenordungsverfahren.