Liegenschaftsamt
- Ankauf von Grundstücken und Immobilien für städtische Aufgaben
Bereitstellung von stadteigenen entbehrlichen Grundstücken mit städtebaulichen Zielvorgaben mittels Erbbaurecht sowie durch Veräußerung
- Vermietung beziehungsweise Verpachtung von Grundstücken
Dienstleistungen
Zusatzinformationen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zur Vereinbarung persönlicher Vorsprachen ist eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail erforderlich.