Offene Vermögensfragen und Gesetzliche Vertretung - Rechtsamt
Die wesentlichen Aufgaben der Abteilung sind die Regelung der noch offenen Vermögensfragen sowie die Klärung von Eigentumsverhältnissen in Verfahren zu Grundstücken, in denen der/ die Eigentümer/-in nicht auffindbar oder unbekannten Aufenthalts ist. Die Abteilung wird von Herrn Peter Ogiermann geleitet.
Amt zur Regelung offener Vermögensfragen
Das Sachgebiet Offene Vermögensfragen trifft Entscheidungen zu in der gesetzlichen Anmeldefrist gestellten Anträge:
- bei unrechtmäßigen Vermögensverlusten zwischen 1945 und 1990 nach dem Vermögensgesetz (VermG)
- zu Entschädigungsansprüchen wegen Enteignung in der Zeit zwischen 1949 und 1990 nach dem Entschädigungsgesetz (EntschG)
- zu Entschädigungsansprüchen wegen Enteignung auf besatzungsrechtlicher beziehungsweise besatzungshoheitlicher Grundlage zwischen 1945 und 1949, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, nach dem Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG)
- Entscheidung zu Anträgen nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz (DDR-EErfG)
- Erteilen von Anmeldeauskünften als Nachweis im Grundstücksverkehr, ob für ein Grundstück ein Antrag auf Rückgabe nach dem Vermögensgesetz vorliegt
Sachgebiet Gesetzliche Vertretung - laufende Verfahren
- Bestellung von gesetzlichen Vertretern, wenn der Grundstückseigentümer unbekannt oder unbekannten Aufenthalts ist und ein Bedürfnis zur Vertretung des Eigentümers besteht nach Artikel 233 § 2 Absatz 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) oder § 11 b Absatz 1 Vermögensgesetz (VermG)
- Laufende Beratung und Beaufsichtigung der gesetzlichen Vertreter im Rahmen der Grundstücksverwaltung
Sachgebiet Gesetzliche Vertretung - Altfälle/ Verwahrkonten
- Aufarbeitung von Altfällen der gesetzlichen Vertretung
- Aufsicht über die in den Altfällen der gesetzlichen Vertretung vorhandenen Verwahrkonten und Auskehr der treuhänderisch verwahrten Gelder an die Berechtigten