Rechnungsprüfungsamt
Grundlagen der örtlichen Rechnungsprüfung im Freistaat Sachsen. Dabei ist voranzustellen, dass es in der Bundesrepublik Deutschland keine einheitlichen Grundlagen der örtlichen Rechnungsprüfung gibt und diese in den Bundesländern sehr unterschiedlich ausgestaltet sind.
Die wichtigsten Grundlagen im Freistaat Sachsen sind:
- die Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), insbesondere die § 103 bis § 110,
- die Sächsische Kommunalprüfungsverordnung (SächsKomPrüfVO),
- die Sächsische Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) und
- das Sächsische Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG).
Auf die Rechnungsprüfungsordnung (RPO) der Stadt Leipzig, RBV-1347/12 vom 20.09.2012 wird hingewiesen.
Stellung des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes (RPA):
- Das Rechnungsprüfungsamt ist als besonderes Amt eingerichtet und untersteht organisatorisch dem Oberbürgermeister.
- Das Rechnungsprüfungsamt ist bei der Erfüllung der ihm zugewiesenen Prüfungsaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
Aufgaben des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes kraft Verordnung (verkürzt) sind:
- die Prüfung des Jahresabschlusses (JA) und des Gesamtabschlusses vor der Feststellung durch den Stadtrat
- die örtliche Prüfung der Eigenbetriebe nach der Eigenbetriebsverordnung
- laufende Prüfung der Kassenvorgänge zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses
- die Kassenüberwachung und Kassenprüfungen
- Prüfung der Nachweise von Vorräten und Vermögensbeständen der Stadt, der Eigenbetriebe und des Sondervermögens
- die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung
- die Prüfung der Vergaben vor dem Abschluss der Verträge
- die Prüfung der Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe und anderer Einrichtungen der Stadt Leipzig
- die laufende Prüfung der Kassenvorgänge
- die Prüfung der Betätigung der Stadt
- die Buch-, Betriebs- und Kassenprüfungen bei Beteiligungen
- die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung in Unternehmen
Ferner wurden dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig weitere Aufgaben kraft Beschluss des Stadtrates (RB) übertragen.
Sonstiges
Die Stadt Leipzig hat als eine der ganz wenigen Städte im Freistaat Sachsen einen Rechnungsprüfungsausschuss als beratenden Ausschuss nach der SächsGemO eingerichtet. Dieser befasst sich mit den Ergebnissen der Rechnungsprüfung und hat vom Oberbürgermeister auch das Recht eingeräumt bekommen, bei Erfordernis die entsprechenden Prüfungsberichte zu abgeschlossenen Prüfungen einzusehen.