Schwerbehindertenrecht - Sozialamt
Die Abteilung ist zuständig für:
- Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
- Gewährung von Leistungen nach dem Sächsischen Landesblindengeldgesetz (LBlindG)
Dienstleistungen
Zusatzinformationen
Die Abteilung ist zuständig für Aufgaben, die in anderen Kommunen das "Versorgungsamt" übernimmt.