Leipziger Elternexpress
Der Bürgerservice "Leipziger Elternexpress" erleichtert Eltern die notwendigen Formalitäten rund um die Geburt ihres Kindes. Die Anträge für die wichtigsten Familienleistungen können in einem Schritt und ganz ohne Behördengänge gestellt werden.
Dafür erhalten werdende Eltern schon vor der Geburt die Anträge gebündelt in einer Dokumententasche überreicht. Zu Hause können sie diese in Ruhe ausfüllen und die benötigten Unterlagen zusammenstellen. Nach der Geburt können sie alles zusammen in der Geburtsklinik abgeben. Die Übermittlung der Unterlagen an die zuständigen Behörden übernimmt das Standesamt Leipzig.
Erklärvideo zum Leipziger Elternexpress
Was Sie mit dem "Leipziger Elternexpress" erledigen können
Mit dem „Leipziger Elternexpress“ können Sie folgende Anliegen erledigen:
- Geburtsbeurkundung mit Namensgebung durch das Standesamt
- Beantragung von Kindergeld bei der Familienkasse
- Ausstellung Familienpass Sachsen
- Weiterzahlung des Mutterschaftsgeldes durch die Krankenkasse
- Beantragung von Elterngeld bei der Elterngeldstelle Leipzig (für Familien mit Wohnsitz in Leipzig)
Außerdem wird das Kind beim Einwohnermeldeamt gemeldet und erhält eine Steuer-ID.
Die Nutzung der Dienstleistung ist freiwillig. Sie können die Leistungen auch jeweils einzeln bei den zuständigen Stellen mit den dafür vorgesehenen Vordrucken beantragen.
Der "Leipziger Elternexpress" Schritt für Schritt erklärt
Erhalt der Dokumententasche
Unterlagen zusammenstellen, Anträge ausfüllen
Abgabe der Dokumententasche
Zustellung der Unterlagen an das Standesamt
Ausstellung der Geburtsurkunden durch das Standesamt
Weiterleitung der Anträge durch das Standesamt
10 Tage später: Post vom Standesamt
Post mit Bescheiden der weiteren Behörden
Vor der Geburt erhalten Sie die Dokumententasche, zum Beispiel bei einem Besuch in der Geburtsklinik.
Zu Hause füllen Sie in Ruhe die Formulare aus und stellen die benötigten Unterlagen zusammen.
Nach der Geburt geben Sie die verschlossene Dokumententasche mit den Unterlagen und ausgefüllten Anträgen in der Geburtsklinik ab.
Die Geburtsklinik leitet die Dokumententasche sicher an das Standesamt Leipzig weiter.
Das Standesamt Leipzig beurkundet die Geburt Ihres Babys.
Die von Ihnen eingereichten Anträge werden durch das Standesamt mit Geburtsurkunde an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
Mit vollständig eingereichten Unterlagen zur Geburtsbeurkundung erhalten Sie 10 Tage nach Abgabe der Dokumententasche vom Standesamt per Post die angeforderten Geburtsurkunden für Ihre privaten Zwecke, sowie die von Ihnen eingereichten originalen Dokumente zur Geburtsbeurkundung übersandt.
Im Anschluss erhalten Sie die Bescheide zu Ihren weiteren Anträgen von den zuständigen Behörden per Post übermittelt.
Erhalt der Dokumententasche
Mit dem "Leipziger Elternexpress" erhalten Sie wichtige Formulare und Anträge schon vor der Geburt gebündelt in einer Dokumententasche, zum Beispiel
- in den Leipziger Geburtskliniken Klinikum St. Georg, Universitätsklinikum Leipzig und St. Elisabeth Krankenhaus
- bei der Familienkasse Sachsen
- im Standesamt Leipzig
- im Familieninfobüro
- in der Elterngeldstelle Leipzig.
In der Dokumententasche werden Ihre Unterlagen an die Stadt Leipzig, Amt Bürgerservice, Abteilung Standesamt weitergeleitet.
zwingend einzureichen:
- Umschlag zur Geburtsbeurkundung
freiwillig:
- Umschlag für den Antrag Kindergeld und den Antrag Familienpass Sachsen
- Antrag auf Weiterzahlung des Mutterschaftsgeldes (ohne Umschlag)
freiwillig für Eltern mit Wohnsitz in Leipzig:
- Umschlag für den Antrag Elterngeld
Suchen Sie in Ruhe vor der Geburt Ihres Kindes die benötigten Unterlagen zusammen oder laden Sie diese herunter. Befüllen und verschließen Sie die Dokumententasche.
Bitte geben Sie die Dokumententasche nach der Geburt in Ihrer Geburtsklinik ab.
Geburtsbeurkundung und Namenserklärung
Die Geburtsbeurkundung ist die amtliche Registrierung einer Person im Personenstandsregister, welche verbindlich den Zeitpunkt und den Ort der Geburt sowie die Namensführung und die Abstammung beurkundet. Eine Geburtsurkunde enthält die wichtigsten Informationen zur Identität eines Menschen.
Legen Sie die benötigten Dokumente zur Geburtsbeurkundung sowie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene verbindliche Erklärung zur Namensgebung Ihres Babys in den Umschlag und verschließen diesen.
Der verschlossene Umschlag muss in die Dokumententasche gelegt werden.
Einzureichende Unterlagen abhängig vom Familienstand
- Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Kopie des gültigen Reisepasses mit Meldebescheinigung der Eltern
- vollständig ausgefüllte und unterschriebene „Verbindliche Erklärung zur Namensgebung“ (Erklärung ist beigefügt)
- Geburtsurkunde sowie Sorgerechtserklärung von gemeinsamen vorangegangenen Kindern
- Eheurkunde und Geburtsurkunden beider Elternteile
oder - beglaubigter Eheregisterausdruck
- Geburtsurkunde der Mutter
- Geburtsurkunde und Eheurkunde mit aktueller Namensführung und Auflösungsvermerk der Mutter
oder - beglaubigter Eheregisterausdruck mit Auflösungsvermerk der Mutter
oder - Eheurkunde mit aktueller Namensführung der Mutter und rechtskräftiges Scheidungsurteil der Mutter
- Geburtsurkunde und Eheurkunde mit aktueller Namensführung und Auflösungsvermerk der Mutter
oder - beglaubigter Eheregisterausdruck mit Auflösungsvermerk der Mutter
oder - Eheurkunde mit aktueller Namensführung und Sterbeurkunde des Ehemannes
- Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der Mutter und ggf. Sorgerechtserklärung von einem Jugendamt oder Notar
und - Geburtsurkunde des Vaters und ggf. Eheurkunde mit aktueller Namensführung des Vaters, wenn dieser verheiratet oder geschieden ist
Bei einer Geburtsbeurkundung mit Auslandsbezug erhalten Sie einen gesonderten Beratungsbogen mit Terminvorschlag. Bitte geben Sie dafür zwingend Ihre Kontaktdaten auf der Rückseite der Information zur Geburtsbeurkundung an.
Informationen und Hinweise zu den Regelungen rund um eine Adoption finden Sie auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums.
Kontakt bei Fragen zu Geburtsbeurkundung und Namensführung
Stadt Leipzig, Amt Bürgerservice, Abteilung Standesamt
Telefon: 0341 115 (Bürgertelefon Leipzig)
E-Mail: geburten@leipzig.de
Kindergeld und Familienpass Sachsen
Kindergeld
Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Es erreicht die Familien direkt und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Legen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag Kindergeld und gegebenenfalls den Antrag Familienpass Sachsen in den Umschlag und verschließen diesen.
Legen Sie den verschlossenen Umschlag in die Dokumententasche.
Kontakt bei Fragen zum Kindergeld
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Telefon: 0800 4 555530
www.familienkasse.de
Familienpass Sachsen
Mit dem sächsischen Familienpass können Sie bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen – Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser – kostenlos besuchen. Der Familienpass ist einkommensunabhängig, muss jedoch beantragt werden.
Einen Familienpass können erhalten:
- Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern,
- Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern,
- Eltern mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind,
wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Kontakt bei Fragen zum Familienpass Sachsen
Telefon: 0341 115 (Bürgertelefon Leipzig)
www.familie.sachsen.de/familienpass.html
Weiterzahlung des Mutterschaftsgeldes
Das Mutterschaftsgeld sichert Ihr Einkommen, wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes nicht arbeiten dürfen, zum Beispiel während der Mutterschutzfristen.
Der Antrag auf Weiterzahlung des Mutterschaftsgeldes wird ohne Umschlag in der verschlossenen Dokumententasche an die Stadt Leipzig weitergeleitet. Die Stadt Leipzig ergänzt die Geburtsurkunde Ihres Kindes und leitet den Antrag an Ihre oben genannte Krankenkasse weiter.
Bei einer Frühgeburt oder einer Behinderung des Kindes benötigt Ihre Krankenkasse zur Berechnung der Mutterschutzfristen und der Auszahlung des Mutterschaftsgeldes eine ärztliche Bescheinigung. Bitte lassen Sie sich zu diesem Zweck die Bescheinigung zur Frühgeburt oder zur Behinderung des Kindes in der Geburtsklinik ausstellen und fügen Sie diese diesem Antrag auf Weiterzahlung des Mutterschaftsgeldes bei.
Sofern noch weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden, wird sich Ihre Krankenkasse direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Nutzung dieses Antrags ist freiwillig. Sie können den Antrag auch direkt bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Kontakt bei Fragen zum Mutterschaftsgeld
Bitte nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf.
Elterngeld
Elterngeld ist eine Familienleistung, die Eltern nach der Geburt ihres Kindes in Anspruch nehmen können. Das Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung, die zeitlich befristet ist und von Beginn der Elternschaft an zum Einsatz kommt. Dadurch können Eltern sich Zeit für die Erziehung und Betreuung des Kindes nehmen und sind dabei finanziell abgesichert. Für die Beantragung von Elterngeld ist das Jugendamt des Wohnsitzes der Eltern zuständig.
Wohnen Sie in Leipzig?
Ja: Füllen Sie bitte den Antrag auf Elterngeld aus. Diesen finden Sie online oder vor Ort im Amt für Jugend und Familie.
Drucken Sie den ausgefüllten Elterngeldantrag aus und unterschreiben Sie diesen. Legen Sie den Antrag mit allen Anlagen und Nachweisen in den Umschlag und verschließen diesen.
Legen Sie den verschlossenen Umschlag in die Dokumententasche.
Nein: Reichen Sie selbstständig den Elterngeldantrag bei Ihrer zuständigen Kommune ein. Dazu benötigen Sie eine Geburtsurkunde, die Ihnen die Stadt Leipzig per Post zusendet.
Kontakt bei Fragen zum Elterngeld bei Wohnsitz in Leipzig
Stadt Leipzig, Amt für Jugend und Familie, Abteilung Finanzielle Leistung, Sachgebiet Elterngeld
Telefon: 0341 123 3575 oder 0341 123 3576
E-Mail elterngeld@leipzig.de
Übergabe der Dokumententasche
Bitte geben Sie die Dokumententasche nach der Geburt in Ihrer Geburtsklinik ab.
Welchen Weg nehmen Ihre Unterlagen?
Nachdem Sie die Dokumententasche mit den Unterlagen in der Geburtsklink abgegeben haben, müssen Sie nichts mehr tun. Die "Behördengänge" übernimmt der "Leipziger Elternexpress" für Sie.
Weiterleitung an das Standesamt
Beurkundung der Geburt und Weiterleitung der Anträge
Eintrag in das Melderegister
Steuer-ID
Bearbeitung des Kindergeldantrags
Bearbeitung des Elterngeldantrags
Sie erhalten Post
Die Geburtsklinik leitet die verschlossene Dokumententasche an das Standesamt Leipzig weiter.
Das Standesamt beurkundet die Geburt Ihres Kindes, erstellt die Geburtsurkunden und leitet Ihre Anträge an die zuständigen Behörden weiter.
Das Einwohnermeldeamt erhält vom Standesamt die Mitteilung über die Geburt Ihres Kindes und übernimmt die Daten in das Melderegister.
Das Bundeszentralamt für Steuern erhält vom Einwohnermeldeamt die Daten über Ihr Kind, um für Ihr Kind eine Steuer-Identifikationsnummer zu erstellen.
Die Familienkasse erhält für den Kindergeldantrag die erforderliche Steuer-Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Die Familienkasse bearbeitet Ihren Antrag auf Kindergeld und leitet den Antrag auf Ausstellung des Familienpass Sachsen, sofern Sie diesen ausgefüllt haben, an Ihre zuständige Kommune weiter.
Die Elterngeldstelle entscheidet über Ihren Antrag auf Elterngeld und sendet Ihnen den Bescheid zu.
Sie erhalten alle Unterlagen und Bescheide zu Ihren Anträgen per Post zugesandt.
Sie erhalten auf dem Postweg:
- Geburtsurkunden für Ihre privaten Zwecke vom Standesamt (sofern Sie diese bestellt haben)
- die Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer für Ihr Kind vom Bundeszentralamt für Steuern,
- den Bescheid über die Festsetzung von Kindergeld von Ihrer Familienkasse,
- die Entscheidung über den Familienpass Sachsen von Ihrer zuständigen Kommune (Gemeinde, Stadt) und
- das Schreiben zur zweiten Mutterschaftsgeldzahlung von Ihrer Krankenkasse
- den Bescheid über das Elterngeld von der Elterngeldstelle der Stadt Leipzig.
Häufig gestellte Fragen
Eine Hausgeburt (PDF 250 KB) innerhalb Leipzigs muss binnen einer Woche nach der Geburt mündlich oder schriftlich dem Standesamt Leipzig angezeigt werden. Für eine persönliche Vorsprache im Standesamt senden Sie uns bitte vorab eine E-Mail. Andernfalls übersenden Sie uns eine formlose und handschriftlich unterschriebene Anzeige mit einem medizinischen Geburtsnachweis (vom Arzt oder von der Hebamme).
Folgende Personen sind verpflichtet, die Geburt anzuzeigen:
jeder Elternteil, wenn er sorgeberechtigt ist
jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist (aber nur, wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind)
War bei der Hausgeburt ein Arzt oder eine Hebamme zugegen, ist bei der mündlichen Anzeige eine entsprechende Bescheinigung über die Geburt vorzulegen.
Hinweis
Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Verpflichtung zur Anzeige einer Geburt nicht nachgekommen wird. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Zudem können Sie, als Anzeigepflichtige/-r, durch die Festsetzung eines Zwangsgeldes bis zu eintausend Euro zu einer ordnungsgemäßen Anzeige angehalten werden.
Das Informationsblatt (PDF 352 KB) über die benötigten Dokumente können Sie sich hier ausdrucken.
Sollten alle Dokumente zur Geburtsbeurkundung vorhanden sein und kann eine Beurkundung erfolgen, erhalten Sie per Post Ihre eingereichten originalen Unterlagen nebst den von Ihnen zusätzlich beantragten Geburtsurkunden für die privaten Zwecke vom Standesamt Leipzig übersendet.
Im Zuge der Geburtsbeurkundung werden drei gebührenfreie und verwendungsbezogene Geburtsurkunden für die Anträge Kindergeld, Elterngeld und die Weiterzahlung des Mutterschaftsgeldes ausgestellt. Mit Einreichen der entsprechenden Anträge über den Leipziger Elternexpress werden diese durch das Standesamt direkt an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
Vater eines Kindes ist der Mann, welcher mit der Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist beziehungsweise war. Diese gesetzliche Regelung gilt auch für Ehepaare, die getrennt leben oder bei denen der Ehemann nicht der biologische Vater ist.
Sollte eine solche gesetzliche Vaterschaftsvermutung nicht bestehen, ist der Vater eines Kindes der Mann, welcher die Vaterschaft anerkannt hat und wenn kein weiterer Mann als Vater in Betracht kommt.
Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden. Für die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist immer die Zustimmung der Kindesmutter notwendig. Die Erklärung der Mutter muss ebenfalls öffentlich beurkundet werden.
Sollten der Vater oder die Mutter noch nicht volljährig sein, müssen jeweils auch die gesetzlichen Vertreter zustimmen.
Für die Vaterschaftsanerkennung können Sie sich an das Amt für Jugend und Familie (gebührenfrei), an das Standesamt (gebührenpflichtig) oder einen Notar (gebührenpflichtig) wenden.
Wenn die Anerkennung rechtswirksam ist, wird das Geburtsregister des Kindes ergänzt und eine neue Geburtsurkunde mit dem Namen des Vaters ausgestellt.
Die Eltern können die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung gemeinsam, aber auch getrennt voneinander vornehmen. Die Anerkennung der Vaterschaft wird jedoch erst wirksam, wenn alle erforderlichen Zustimmungen erfolgt sind.
Hinweis
Die Vaterschaftsanerkennung beinhaltet nicht das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Eine Erklärung hierüber können Sie nur beim Amt für Jugend, Familie und Bildung oder beim Notar abgeben.
Bitte vereinbaren Sie online einen Termin im Standesamt zur Beantragung einer Nachbeurkundung der Geburt im Ausland. Andernfalls können Sie Ihre Anfrage per E-Mail (anerkennungsverfahren@leipzig.de) an uns richten.
Für erlittene Fehlgeburten besteht die Möglichkeit der Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 31 Absatz 3 der Personenstandsverordnung. Anzeigeberechtigt ist grundsätzlich jede Person, der die Personensorge für das Kind zugestanden hätte, zum Beispiel die Mutter oder der Vater, wenn gemeinsames Sorgerecht vereinbart wurde beziehungsweise die Eltern verheiratet sind.
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail: geburten@leipzig.de
Sollten Sie nachträglich weitere Geburtsurkunden benötigen, können Sie diese online über unser Urkundenportal anfordern:
Geburtsurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/ Geburtenregister
Alternativ können Sie weitere Urkunden auch persönlich im Standesamt anfordern. Beachten Sie hierzu bitte unsere Öffnungszeiten online unter www.leipzig.de. Vor Ort kann es zu Wartezeiten kommen.
Sollte Ihre Anforderung von Urkunden weder über das Urkundenportal, noch persönlich möglich sein, können Sie Ihre Urkunde/-n über folgendes Formular anfordern: Urkundenanforderung Standesamt Leipzig.
Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.
Für private Geburtsurkunden wird eine Gebühr von 15,00 Euro, für jede weitere gleichzeitig beantragte Geburtsurkunde 7,00 Euro erhoben.
Für die Zusendung per Nachnahme sind zusätzlich 4,40 Euro zu entrichten.
Für die Namenserteilung beziehungsweise die Neubestimmung des Familiennamens Ihres Kindes werden 35,00 Euro Gebühren berechnet.
per Post:
Bürgerservice
Abt. Standesamt
SG Geburten
Burgplatz 1, 04109 Leipzig
per E-Mail unter standesamt@leipzig.de oder geburten@leipzig.de
telefonisch für allgemeine Anfragen:
Telefon: 0341 115
persönlich zu den Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie den aktuellen Hinweis!
Montag: 09:00-12:00 Uhr
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 13:00-16:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Beachten Sie bitte, dass der Annahmeschluss aus organisatorisch-technischen Gründen eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeiten ist.
Datenschutzhinweis
Datenschutz, gesetzliche Bestimmungen nach Artikel 12 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO):
Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden entsprechend der in den Anträgen und Hinweisen angegebenen gesetzlichen Grundlagen erhoben und verarbeitet.
Datenschutzbeauftragte der beteiligten Institutionen:
- im Universitätsklinikum Leipzig: www.uniklinikum-leipzig.de
- im St. Elisabeth-Krankenhaus Leipzig: www.ek-leipzig.de/datenschutz
- im Klinikum St. Georg Leipzig: www.sanktgeorg.de
- in der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de
- in der Stadt Leipzig: www.leipzig.de
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.