Hinweise zum Bewerbungsverfahren
Unser Bewerbungsverfahren
Nach Eingang Ihrer Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal erhalten Sie eine Eingangsbestätigung von uns.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle Bewerbungen gesichtet. Alle Bewerbungen, die die im Anforderungsprofil benannten notwendigen formalen Voraussetzungen erfüllen, werden zum Verfahren zugelassen. Formale Voraussetzung für eine Stelle kann zum Beispiel eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Bachelor- oder Masterstudium in einem bestimmten Bereich sein.
Alle Bewerbungen, die die formalen Voraussetzungen erfüllen und somit zugelassen sind, werden in einem nächsten Schritt verglichen. Als Stadt sind wir laut der im Grundgesetz verankerten „Bestenauslese“ (Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz) dazu verpflichtet, unsere Stellen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu besetzen.
Grundlage für den Vergleich der Bewerbungen ist deshalb das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle, das heißt die im Stellenangebot genannten Qualifikationen, Kompetenzen, Erfahrungen und Kenntnisse. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie uns mit Ihrer Bewerbung Nachweise in Form von Referenzen, Arbeitszeugnissen und Beurteilungen vorlegen.
Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte haben die gleichen Chancen wie nicht behinderte Bewerberinnen und Bewerber.
Die Bewerberinnen und Bewerber, deren Profil am besten zum Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle passt, werden von uns zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Einladung erfolgt ein paar Tage vor dem Gespräch, sodass Sie genug Zeit haben, sich vorzubereiten.
Im Vorstellungsgespräch haben Sie die Möglichkeit, sich persönlich vorzustellen und uns davon zu überzeugen, warum Sie die richtige Wahl für die zu besetzende Stelle sind. Je nach Anforderungsprofil kommen verschiedene Auswahlinstrumente zum Einsatz, wie zum Beispiel strukturierte Interviews, Präsentationen oder Rollenspiele.
Am Vorstellungsgespräch nehmen die/der zuständige/-r Recruiter/-in sowie Führungskräfte aus dem Fachbereich teil; gemeinsam bilden sie die sogenannte Auswahlkommission. Zudem werden die Frauenbeauftragte, der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung als Beobachter/-innen zu den Gesprächen eingeladen.
Ihre Leistung im Vorstellungsgespräch wird von der Auswahlkommission bewertet. Die am besten geeignete Person erhält eine Zusage. Alle anderen Personen, die nicht für die zu besetzende Stelle ausgewählt wurden, erhalten eine Absage. Auf Nachfrage geben wir Ihnen gerne Feedback zu Ihrer Leistung.
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte aus den folgenden Unterlagen bestehen:
- Bewerbungsschreiben/ Anschreiben mit Angabe der Stellenausschreibungsnummer.
- Tabellarischer Lebenslauf mit Angabe des Vor- und Zunamens, der aktuellen Anschrift, der Telefonnummer und möglichst einer E-Mail-Adresse.
Folgenden Unterlagen sollten in Kopie hinzugefügt werden:
- Nachweis über die erforderliche berufliche Qualifikation, zum Beispiel Schulabschlusszeugnis, Zeugnis der abgeschlossenen Ausbildung oder des Studiums, Nachweise über Fort- und Weiterbildung und Zusatzqualifikationen.
- Dienst- oder Arbeitszeugnisse beziehungsweise Beurteilungen bisheriger Arbeitgeber oder Institutionen, für die Sie tätig waren. Sollten Zeugnisse nicht verfügbar sein oder waren Sie zum Beispiel freiberuflich tätig, legen Sie bitte alternative Bescheinigungen über diese Zeiten der Berufsausübung vor.
- Gegebenenfalls Referenzschreiben.
Sollten sich bei Ihnen Angaben wie zum Beispiel die Adresse oder Telefonnummer ändern, dann teilen Sie uns dies bitte sofort mit, damit Sie weiterhin von uns kontaktiert werden können.
Fragen und Antworten – Bewerbung
Bitte bewerben Sie sich über unser Online-Bewerbungsportal. Klicken Sie dafür einfach auf den Link im Stellenangebot. Füllen Sie die Felder vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.
Im Anschreiben können Sie gerne die im Stellenangebot genannte Ansprechperson direkt ansprechen.
Bitte reichen Sie nur Beurteilungen mit Relevanz zur Stelle ein. Falls wir noch weitere Unterlagen benötigen, werden wir uns bei Ihnen melden.
Ja, bei Interesse an einer Tätigkeit freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Wir sind bei der Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten jedoch an das ausgeschriebene Anforderungsprofil sowie an die Vorgaben der Entgeltordnung des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst gebunden.
Sofern Sie nicht über den ausgeschriebenen Abschluss verfügen, prüfen wir im Rahmen des Anforderungsprofils eine Vergleichbarkeit Ihres Abschlusses beziehungsweise Ihrer Berufserfahrungen.
Rufen Sie uns gern über die in der Ausschreibung benannte Telefonnummer an, dann können wir Sie vor einer Bewerbung gern hierzu beraten.
Ja. Die Stadt Leipzig schreibt eine Vielzahl von Stellen aus. Sie können sich auf mehrere Stellen bewerben. Sollten Sie sich zeitgleich auf mehrere Stellen bewerben, so tragen Sie Ihre Daten bitte für jede Ausschreibung einzeln ein.
Ja. Die Stadt Leipzig schreibt laufend neue Stellen aus. Wenn Sie eine passende Stelle finden freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Ja. Die Bewerbungsfristen finden Sie in den Stellenangeboten.
Nein, bitte bewerben Sie sich ausschließlich auf unsere ausgeschriebenen Stellen oder auf unsere Dauerausschreibungen. Wenn Sie momentan kein passendes Stellenangebot finden, schauen Sie gerne später noch einmal vorbei. Sie können unsere Stellenangebote auch als RSS-Feed abonnieren.
Nein, Bewerbungsunterlagen werden nicht aufbewahrt oder an Bewerber/-innen zurückgeschickt. Alle Unterlagen werden nach dem Abschluss des Bewerbungsverfahrens datenschutzgerecht gelöscht beziehungsweise vernichtet. Sollten Sie sich für ein weiteres Stellenangebot bei der Stadt Leipzig interessieren, bewerben Sie sich bitte erneut mit Ihren vollständigen Unterlagen.
Nach Ende der Bewerbungsfrist sichten und prüfen wir alle eingegangenen Bewerbungen. Die Dauer hängt insbesondere von der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen ab. Daher ist es nicht möglich, hier eine pauschale Aussage zu treffen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Ansprechpersonen aus dem Stellenangebot.
Fragen und Antworten – Stellenangebote
Aktuelle Stellenangebote finden Sie unter leipzig.de/stellenangebote
In einigen Bereichen benötigen wir besonders viel Unterstützung zur Erfüllung von kommunalen Pflichtaufgaben, wie zum Beispiel Kinderbetreuung oder Rettungsdienst. Dies betrifft unter anderem die Bereiche Kitas und Horte sowie die Branddirektion. Im Rahmen unserer Dauerausschreibungen nehmen wir laufend Bewerbungen entgegen und führen je nach Bewerbungseingang Auswahlverfahren durch.
Gegebenenfalls ist eine Anerkennung des Abschlusses erforderlich. Wenden Sie sich für eine Beratung an IBAS – Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen.
Ja, Amtssprache ist Deutsch. Es wird erwartet, dass Sie Ihre Bewerbung in deutscher Sprache, gegebenenfalls übersetzt, einreichen.
Grundsätzlich wird eine selbstständige Sprachverwendung erwartet (Niveau B nach dem Europäischen Referenzrahmen).
Fragen und Antworten – Bewerbungsportal
Nachdem Sie Ihre Bewerbung über das Bewerbungsportal versendet haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Bei Problemen und Fragen zur Online-Bewerbung richten Sie sich gerne an das Sekretariat der Personalgewinnung.
Telefon: 0341 123-2781
E-Mail: personalgewinnung@leipzig.de
Fragen und Antworten – Bewerbungsverfahren
Die Dauer des Verfahrens hängt von vielen Faktoren ab. Wir können daher leider keine generelle Aussage hierzu machen. Den Ablauf haben wir unter Bewerbungsverfahren für Sie zusammengefasst.
Die Personalauswahl bei der Stadt Leipzig findet nach dem Grundsatz der Bestenauslese allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung statt. Grundlage dafür ist das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle, das heißt die im Stellenangebot genannten Qualifikationen, Kompetenzen, Erfahrungen und Kenntnisse. Für ihr beispielhaftes Handeln in Sachen "Chancengleichheit" wurde die Stadt Leipzig bereits mehrfach mit dem Prädikat "Total-E-Quality" ausgezeichnet.
Nachdem alle Vorstellungsgespräche für eine zu besetzende Stelle geführt worden sind formuliert die Auswahlkommission einvernehmlich einen Entscheidungsvorschlag. Zudem erfolgt die Beteiligung des Personalrates. Nach dessen Zustimmung erhalten Sie eine verbindliche Zusage.
Hinweis: Informationen zur AGG Beschwerdestelle auf Englisch, Arabisch, Russisch und Spanisch finden Sie unter Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Ja, dafür gibt es die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das AGG dient dem Schutz vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität in Bezug auf Bewerbungsverfahren.
Gemäß Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz haben Bewerberinnen und Bewerber in Bewerbungsverfahren das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebes zu beschweren, wenn sie sich aus einem der genannten Gründe vom Arbeitgeber/Dienstherrn, von Vorgesetzten, anderen Bediensteten oder von Dritten benachteiligt fühlen.
Die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz der Stadtverwaltung ist im Personalamt angesiedelt. Sie können sich in diesen Angelegenheiten an den Bereich gerichtliche Vertretung wenden:
E-Mail: gerichtliche-vertretung@leipzig.de
Die Beschwerde kann schriftlich erfolgen. Die Tatsachen beziehungsweise Verhaltensweisen, gegen die sich die Beschwerde richtet, müssen einen Bezug zum Bewerbungsverfahren haben und konkret benannt werden. Die Beschwerdestelle prüft die Beschwerde und teilt das Ergebnis der Bewerberin / dem Bewerber mit. Je nach Sachverhalt wird im Einzelfall über geeignete Maßnahmen entschieden, um die Benachteiligung zu beenden beziehungsweise künftig vorzubeugen.
Weitere Fragen?
Bei weiteren Fragen zum Stellenangebot oder zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich gerne an die Ansprechperson aus dem Stellenangebot. Für allgemeine Fragen steht Ihnen das Sekretariat der Personalgewinnung zur Verfügung:
Telefon: 0341 123-2781
E-Mail: personalgewinnung@leipzig.de
Für Fragen zu Bewerbungsverfahren in der Branddirektion wenden Sie sich bitte an das Kompetenzteam Branddirektion:
Telefon: 0341 123-7818