Asyl und Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber/-innen
Sofern Sie in Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind, können Sie sich hier zu den Dienstleistungen der Ausländerbehörde für Asylbewerber/-innen informieren.
Sofern Sie verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, ist die Ausländerbehörde Leipzig nicht für Sie zuständig. Bitte wenden Sie sich an die Landesdirektion Sachsen.
Häufig gestellte Fragen
Für die Umverteilung von Personen mit Aufenthaltsgestattung ist die Landesdirektion Sachsen zuständig. Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag auf Umverteilung und übersenden Sie diesen an folgende Adresse:
Landesdirektion Sachsen
Referat 65
09105 Chemnitz
Hinweise zur Asylantragstellung
Antrag ohne Aufenthaltstitel
Sie sind ohne Aufenthaltstitel in das Bundesgebiet eingereist und möchten erstmalig einen Asylantrag stellen? In diesem Fall melden Sie sich bitte bei folgender Stelle:
Erstaufnahmeeinrichtung Leipzig
Max-Liebermann-Straße 36 b/c
04159 Leipzig
Sie werden anschließend bei der Landesdirektion Sachsen zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung vorgestellt. Sie erhalten dort einen Ankunftsnachweis. Die Landesdirektion Sachsen verteilt Sie dann ggf. entsprechend eines festgelegten Verteilschlüssels an das zuständige Bundesland.
Antrag mit Aufenthaltstitel
Sie sind bereits in Besitz eines Aufenthaltstitels und wollen einen Asylantrag stellen? Dies ist nur möglich, wenn Ihr Aufenthaltstitel eine Gesamtgeltungsdauer von mehr als sechs Monaten hat. Sie können Ihren Asylantrag schriftlichbeim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen. Bitte senden Sie den Asylantrag an:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Außenstelle Leipzig
Brahestraße 8
04347 Leipzig
Sollten Sie in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22, § 23 oder § 25 Absätze 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz sein, so erlöschen diese Aufenthaltstitel automatisch mit Ihrer Asylantragstellung. Sie erhalten in diesem Fall eine Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung von der Ausländerbehörde. Alle übrigen Aufenthaltstitel gelten fort.
Sollten Sie einen Aufenthaltstitel mit einer Gesamtgeltungsdauer unter sechs Monaten haben, dann melden Sie sich bitte in der Erstaufnahmeeinrichtung Leipzig. Mit Asylantragstellung erlischt Ihr Aufenthaltstitel, egal nach welcher Rechtsvorschrift dieser ausgestellt wurde.