Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten
Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose
Die Stadt Leipzig setzt mit einem neuen Förderprogramm wichtige Impulse zur gemeinsamen Gestaltung der Energiewende. Stecker-Solar-Geräte, häufig auch bezeichnet als Balkon-Solar-Module oder Balkonkraftwerke, bieten die Möglichkeit, die Bevölkerung stärker am Ausbau der erneuerbaren Energien und damit an den Klimaschutzbemühungen der Stadt Leipzig teilhaben zu lassen. Mit der Erzeugung von eigenem Sonnenstrom auf Balkon oder Terrasse kann eine höhere Unabhängigkeit vom Strombezug erreicht werden. Gleichzeitig können durch die Nutzung eines Stecker-Solar-Gerätes die privaten Stromkosten reduziert werden.
Die Stadt Leipzig legt bei diesem Förderprogramm den Fokus auf Menschen mit geringem Einkommen. Somit versucht die Stadt jene Zielgruppen zu fördern, die von der bestehenden Landesförderung nicht ausreichend berücksichtigt wird. Mit Beschluss der Leipziger Ratsversammlung vom 14.12.2023 sind daher nur Leipzig-Pass-Inhaberinnen und Inhaber zur Beantragung einer Förderung berechtigt. Die Förderung weiterer Zielgruppen mit geringem Einkommen wird bis Mitte 2024 geprüft.
Sollten Sie nicht im Besitz eines Leipzig-Passes sein, empfehlen wir Ihnen eine Förderung bei der Sächsischen Aufbaubank zu beantragen. Gern können Sie sich auch bei der Verbraucherzentrale Sachsen über weitere Fördermöglichkeiten informieren.
Die Fachförderrichtlinie, alle benötigten Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des städtischen Fördermittelfinders.
Wichtige Hinweise zum Förderprogramm
- Die Förderung ist mit der Veröffentlichung der Fachförderrichtlinie im elektronischen Amtsblatt vom 16.03.2024 verfügbar. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Anträge für die Förderung von Stecker-Solar-Geräten stellen.
- Die Förderung muss vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. Das bedeutet, dass ein Stecker-Solar-Gerät erst gekauft und genutzt werden darf, nachdem eine Förderzusage (Bewilligungsbescheid) zugstellt wurde. Es kann kein nachträglicher Förderantrag gestellt werden.
- Die Förderung richtet sich an Menschen mit geringem Einkommen, die einen Leipzig-Pass besitzen. Die Förderung der Stadt Leipzig bietet dieser Zielgruppe einen höheren Fördersatz als die Förderung des Freistaates Sachsen. Gleichzeitig muss keine finanzielle Vorleistung für die Stecker-Solar-Geräte erbracht werden.
Für Stecker-Solar-Geräte gibt es verschiedene Bezeichnungen: steckerfertige Photovoltaik-Kleinanlagen, Balkonkraftwerk, Mini-Solaranlage oder Plug & Play-Solaranlage. Hierbei handelt es sich technisch um ein stromerzeugendes Haushaltsgerät. Dieses Gerät hat in der Regel 1 bis 2 Photovoltaikmodule, die auf einem Balkon oder auf einer Terrasse installiert oder aufgestellt werden und mithilfe von Sonnenlicht eigenen Strom erzeugen. Mit einem Wechselrichter kann dieser Strom direkt über eine Steckdose in den Stromkreislauf eingespeist werden. Mit dem Stecker-Solar-Gerät wird somit Solarstrom für den Bedarf in der eigenen (Miet-)Wohnung produziert, der dort als elektrischer Strom von Hausgeräten automatisch verbraucht wird (beispielsweise zum Betrieb des Kühlschrankes oder der Waschmaschine). Eine hilfreiche Informationsseite zur genauen Funktion von Stecker-Solar-Geräten bietet die Verbraucherzentrale.
Die Förderung erleichtert den Einstieg in die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen. Bürger/-innen der Stadt Leipzig mit geringem Einkommen (Leipzig-Pass-Berechtigte) werden beim Kauf von Stecker-Solar-Geräten für ihre Mietwohnung mit Fördergeldern unterstützt. Hierfür gibt es einen maximalen Festbetrag von 500 Euro.
Gefördert werden der Kauf, die Installation und die Inbetriebnahme von netzgekoppelten, steckerfertigen Photovoltaik-Kleinanlagen mit Wechselrichter. Die Geräte müssen innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Leipzig installiert werden.
Die Stadt Leipzig darf keine Empfehlungen für Hersteller oder Anbieter aussprechen. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) bietet jedoch als Fachverband für Solartechnik auf Ihrer Projektseite „PVplug“ eine Marktübersicht mit Einschätzungen, ob diese den DGS-Sicherheitsstandard einhalten.
Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen (beziehungsweise deren gesetzliche Vertreter), die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Leipzig-Pass besitzen.
Die maximale Fördersumme beträgt 500 Euro pro Stecker-Solar-Gerät. Wenn die Gesamtkosten der Anschaffung niedriger sind, beträgt die Fördersumme 100 Prozent der Gesamtkosten. Mit einem Verwendungsnachweis (siehe Fachförderrichtlinie 11.1 ff) ist darzulegen, dass die Fördermittel zweckgemäß für den Kauf und die Installation verwendet wurden. Nicht verbrauchte Gelder mit einem Gesamtbetrag über 10 Euro müssen an die Stadt Leipzig zurückgezahlt werden.
Eine vollständige Auflistung aller Zuwendungsvoraussetzungen für Antragsteller sowie Voraussetzungen für Geräte, Kauf und Installation finden Sie in der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten. Bei der folgenden Auflistung handelt es sich nur um einen Auszug.
- Das Stecker-Solar-Gerät darf nicht vor der Antragstellung oder dem Erhalt des Zuwendungsbescheids verbindlich bestellt oder gekauft werden.
- Das Stecker-Solar-Gerät hat eine Mindestleistung von 300 Wp (Watt Peak - elektrische Leistung von Solarzellen).
- Die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf zum Zeitpunkt des Vorhabenbeginns 800 Wp nicht überschreiten.
- Geförderte Stecker-Solar-Geräte dürfen nur im Stadtgebiet der Stadt Leipzig installiert werden.
- Gefördert werden nur Neuanschaffungen. Der Kauf von gebrauchten oder reparierten Stecker-Solar-Geräten sowie von Eigenbauten, Prototypen und Ersatzbeschaffungen wird nicht gefördert.
- Je antragstellender Person, je Stecker-Solar-Gerät und je Wohneinheit ist nur ein Förderantrag zulässig und zuwendungsfähig.
- Die Wohneinheit, in der/ in dem das Stecker-Solar-Gerät installiert ist, muss von der antragstellenden Person selbst genutzt werden.
- Zur Antragstellung muss ein gültiger Leipzig-Pass nachgewiesen werden.
- Bei Einsatz in Mehrfamilienhäuser gilt: Der Antragsteller hat mit der Beantragung nachzuweisen, dass entweder:
- Die Zustimmung des Vermieters zur Nutzung von Stecker-Solar-Geräten oder
- ein entsprechender Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft vorliegt
- Informationen zum Anschluss/ Installation und weitere Hinweise finden Sie unter Netz Leipzig GmbH
- Im Antragsformular muss eine schriftliche Auskunft gegeben werden, ob das Objekt, an dem das Gerät angebracht wird einer öffentlich/rechtlichen* Bindung unterliegt (*Sächsisches Denkmalschutzgesetz, Städtebauliche Erhaltungssatzung)
Im Falle einer öffentlich/rechtlichen Bindung des Objektes (Denkmalschutz, Erhaltungssatzung, etc.) ist eine Genehmigung zur Anbringung von Stecker-Solar-Geräten durch das Leipziger Amt für Bauordnung und Denkmalpflege notwendig.
Eine Kartierung der Kulturdenkmale der Stadt Leipzig ist über die Webseite des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen öffentlich einsehbar. Auf der Webseite des Leipziger Amtes für Bauordnung und Denkmalschutz finden Sie die entsprechenden Antrags- bzw. Anzeigeverfahren für eine denkmalrechtliche Genehmigung nach dem Sächsischen Denkmalschutzgesetzt (SächsDSchG).
Auskunft zur Überprüfung auf die Vereinbarkeit mit einer städtebaulichen Erhaltungssatzung erhalten Sie ebenfalls durch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege.
Weiterhin sind folgende Anmeldungen notwendig:
1. Anmeldung beim Netzbetreiber - weitere Informationen & Anmeldeformular
2. Anmeldung beim Marktstammdatenregister - weitere Informationen & Anmeldeformular
Die Antragstellung erfolgt über das Antragsformular. Alle benötigten Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des städtischen Fördermittelfinders.
Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular können Sie hier einreichen:
Per E-Mail an: klimaschutz@leipzig.de
oder per Post an:
Stadt Leipzig
Referat für Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz
04109 Leipzig
Auf dem Antragsformular finden Sie eine Checkliste mit allen Unterlagen, die eingereicht werden müssen.
Eine digitale Antragstellung über das Service-Portal Amt24 wird derzeit geprüft und zeitnah zur Verfügung gestellt.
Zuwendungsanträge können fortlaufend eingereicht werden. Mit dem positiven Zuwendungsbescheid (Förderzusage) werden die Fördergelder ausgezahlt und es kann mit dem Vorhaben (Kauf und Installation) begonnen werden. Nachdem ein positiver Zuwendungsbescheid vorliegt, müssen die vollständigen Unterlagen zur Verwendung innerhalb von 6 Monaten eingereicht werden (siehe Fachförderrichtlinie Abschnitt 11.1). Eine begründete Fristverlängerung kann nach Absprache gewährt werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt gemäß der Bestimmung im Zuwendungsbescheid.
Grundlage für diese Förderrichtlinie ist der Beschluss "Solidarische Solaroffensive für Leipzig" der Ratsversammlung (A 0035/ 22-01-ÄA). Die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten wurde in der Ratsversammlung vom 14.12.2023 beschlossen und tritt mit der Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt vom 16.03.2024 in Kraft. Eine detaillierte Auflistung der weiteren Rechtsgrundlagen finden Sie in der Fachförderrichtlinie.
Das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz ist Ihnen gerne dabei behilflich, alle benötigten Antragsformulare auszufüllen. Schreiben Sie dafür eine Nachricht an klimaschutz@leipzig.de und wir melden uns bei Ihnen zwecks Terminvereinbarung zurück.