Adoptionsvermittlung
Unabhängig ob Sie als Herkunftsfamilie Ihr Kind zur Adoption freigeben oder als Adoptivfamilie die Verantwortung für ein Kind übernehmen wollen: Die Entscheidung ist nicht einfach und oft mit widersprüchlichen Gefühlen verbunden. Bei einer Adoption wird die rechtliche Beziehung eines Kindes zu seinen leiblichen Eltern grundlegend und unwiderruflich verändert. Alle Rechte und Pflichten gegenüber dem eigenen Kind werden an eine andere Familie abgegeben. Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltspflichten, Erbansprüche, et cetera erlöschen und werden vollständig von den Adoptiveltern übernommen. Damit wird das adoptierte Kind rechtlich dem eines leiblichen Kindes gleichgestellt. Die Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Leipzig informiert und unterstützt Sie, wenn Sie ein Kind adoptieren möchten oder erwägen, Ihr Kind zur Adoption freizugeben.
Fragen rund um die Adoption
Die Entscheidung, sein Kind zur Adoption freizugeben, ist kein einfacher Schritt. Wir beraten Sie anonym, diskret und vertraulich. In dem Gespräch zeigen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf und Sie entscheiden eigenständig, welcher Weg für Sie und ihr Kind der Richtige ist. Gern können Sie einen Termin telefonisch oder per E-Mail mit uns vereinbaren. Die Kontaktdaten der Mitarbeiter entnehmen Sie bitte aus der Übersicht.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Adoption ist für Kinder bestimmt, die nicht in der eigenen Familie aufwachsen können. Für diese Kinder sucht die Adoptionsvermittlungsstelle geeignete Familien - nicht umgekehrt. Wir beraten Sie gern, was Sie als Adoptiveltern für Voraussetzungen mitbringen müssen, welche Rechte und Pflichten auf Sie zukommen, zum Adoptionsverfahren sowie zu den unterschiedlichen Adoptionsformen.
Setzen Sie sich mit der für Ihren Stadtteil zuständigen Mitarbeiterin telefonisch oder per E-Mail in Verbindung und vereinbaren Sie ein ausführliches Beratungsgespräch.
Für einen ersten allgemeinen Überblick zum Thema Adoption hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Broschüre "Ein Kind adoptieren" (PDF 3,7 MB) aufgelegt.
Gegenwärtig haben wir eine Vielzahl an Bewerbern innerhalb Leipzigs. In Folge dessen nehmen wir gegenwärtig keine Bewerbungen aus anderen Städten an. Unaufgefordert zugesandte Unterlagen können nicht zurück geschickt werden. Wir bitten um Verständnis.
Stiefkindadoptionen, bei denen Sie das Kind Ihrer Partnerin oder ihres Partners rechtlich als eigenes Kind annehmen, sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierzu müssen Sie nicht mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin verheiratet sein, allerdings ist eine stabile Partnerschaft nachzuweisen.
Der Prozess der Stiefkindadoption beginnt mit der verpflichtenden Beratung aller Beteiligten bei der Adoptionsvermittlungsstelle. Über diese Beratung erhalten Sie einen Beratungsschein, mit dem sie sich dann zur Antragstellung an einen Notar wenden können.
Die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen finden Sie auf dieser Internetseite.
Hilfreiche Informationen zu diesem Thema sind in der Broschüre "Ein Kind adoptieren - rechtliche Hinweise und Informationen (PDF 3,7 MB)" sowie in der Broschüre "Ein Kind zur Adoption freigegeben - rechtliche Informationen und Hinweise (PDF 1,4 MB)" zusammengestellt.
Wenn Sie in Leipzig adoptiert wurden oder wohnhaft sind und Fragen zu Ihrer Herkunftsgeschichte haben, richten Sie bitte Ihre Anfrage zu abgeschlossenen Adoptionen an das Sachgebiet Pflegekinderdienst und Adoption. Zur besseren Suche ist es hilfreich, wenn Sie dem schriftlichen und formlosen Antrag alle verfügbaren Informationen (wie zum Beispiel Geburtsname, Geburtsdatum, Ort der Adoption, et cetera) sowie das Anliegen und eine Kopie Ihres Personalausweises beifügen. Sofern Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Zwischeninformation.
Informationen zum Thema finden Sie hier: Die eigene Adoption verstehen - Rechtliche Informationen und Hinweise (PDF 849 KB)