Förderung freier Kunst und Kultur in Leipzig
Im Jahr 2023 standen mehr als 11 Millionen Euro für die Förderung gemeinnütziger sowie kulturell-künstlerischer Einrichtungen und Projekte in freier Trägerschaft zur Verfügung. Davon flossen rund 8,5 Millionen Euro in die institutionelle Förderung. Weitere zweieinhalb Millionen Euro wurden unter anderem für die Förderung von Projekten eingesetzt.
Zu allen weiteren wichtigen Informationen bezüglich der Antragstellung und den Förderschwerpunkten gelangen Sie über die weiter unten abgebildeten Kacheln.
Unten finden Sie die Übersichten mit den geförderten Einrichtungen und Projekten. Die Förderlisten und die Zahlen der Vorjahre finden Sie auf der Seite zu den statistischen Angaben.
Bei der Vergabe der Projektfördermittel wird das Kulturamt fachlich von Beirätinnen und Beiräten aus den Fachgebieten beraten.
Im Dreiklang für Leipzig - Dreiklangförderung 2025
Mit dem Programm „Im Dreiklang für Leipzig“ fördert das Kulturamt für zwei Jahre (Zeitraum 2025 bis 2026) eine Künstler/-innengruppe aus der freien Szene, die eine projektgebundene Kooperation mit einer institutionell geförderten Einrichtung sowie einem städtischen Partner eingeht. Es stehen maximal zwei Dreiklangförderungen im Förderzeitraum zur Verfügung. Weitere Informationen und Förderbedingungen
Aktuelles
Ausschreibung: Im Dreiklang für Leipzig 2025 - Bewerbungen bis 30.09.2024
Ziel des Förderprogramms ist die Initiierung und Förderung von modellhaften Kooperationsprojekten zwischen freier Kunst- und Kulturszene und kommunalen Kunst- und Kulturbetrieben. Die Förderung will allen Beteiligten, im Rahmen gemeinsamer Projekte, die Chance eröffnen, ihre Strukturen und Arbeitsweisen auf produktive Weise miteinander zu verbinden, sodass auf dieser Basis zukünftig weitere Kollaborationen entstehen können.
Mit dem Programm „Im Dreiklang für Leipzig“ fördert das Kulturamt für zwei Jahre (Zeitraum 2025 bis 2026) eine Künstler/-innengruppe aus der freien Szene, die eine projektgebundene Kooperation mit zwei weiteren Partnern/-innen eingeht. Es stehen maximal zwei Dreiklangförderungen im Förderzeitraum zur Verfügung. Weitere Informationen und Förderbedingungen
Link zum digitalen Antragsverfahren Kulturförderung
Anträge zur Kulturförderung in Leipzig können digital eingereicht werden. Die nächste Antragsfrist für Projekte in der 2. Jahreshälfte 2024 endet zum 31.03.2024.
Die Authentifizierung für den Förderantrag erfolgt sowohl bei natürlichen als auch juristischen Personen durch die eID-Funktion des elektronischen Personalausweises. Juristische Personen nutzen bitte die eID einer vertretungsberechtigten Person. Alle Personalausweise, die nach 2017 ausgestellt sind, sind bereits für die eID-Nutzung freigeschaltet und müssen nur über die AusweisApp 2 des Bundes aktiviert werden. Diese ist für Android, iOS, Windows, Huawei AppGalery und als Open-Source-Paket verfügbar. Eine Anleitung finden Sie in der Videoanleitung zum Personalausweis. Sollten Sie die eID bereits genutzt, jedoch Ihre PIN vergessen haben, können Sie einen Rücksetzbrief beantragen. Den Service finden Sie unter: www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de.
Personalausweise, die zwischen 2013 und 2017 ausgestellt sind, müssen freigeschaltet werden. Ist dies noch nicht erfolgt, kann dies in den Bürgerbüros der Stadt Leipzig als terminfreie Leistung geschehen.
Förderung für Kulturprojekte in der 2. Jahreshälfte 2024
Ab sofort kann für Kunst- und Kulturprojekte in der zweiten Jahreshälfte (1. Juli bis 31. Dezember 2024) die in freier Trägerschaft organisiert sind eine städtische Förderung beantragt werden. Dafür stehen Fördermittel in Höhe von rund 225.000 Euro zur Verfügung. Die Anträge sind bis zum 31. März 2024 beim Kulturamt einzureichen.
Antrag und Entscheidungsweg
Für den Antrag müssen der Service Amt24 des Freistaates Sachsen oder die Formulare des Kulturamts genutzt werden. Die Anträge sind unter https://amt24.leipzig.de/Kulturfoerderung oder in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis zum 31. März 2024 im Kulturamt vorzulegen. Verspätet eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Deshalb wird bei schriftlicher Einreichung die Benutzung des Fristbriefkastens am Personaleingang des Neuen Rathauses empfohlen. Das Kulturamt bittet darum, von einer persönlichen Abgabe der Anträge abzusehen.
Kleinprojekte 2024: 1. Ausschreibung beendet, Antragstellung voraussichtlich zur Jahresmitte wieder möglich
Ab sofort ist das Budget der 1. Ausschreibung Kleinprojektförderung ausgeschöpft. Es können daher aktuell keine weiteren Anträge in der Kleinprojektförderung gestellt werden. Voraussichtlich zur Jahresmitte sollen weitere 20.000 Euro im Rahmen der Kleinprojekteförderung ausgeschrieben werden. Weitere Informationen zu den Kriterien der Kleinprojektförderung sowie die erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie unter "Kulturförderung beantragen".
Präsentation aus der Informationsveranstaltung am 29.06.2023, in der Volkshochschule Leipzig und Digital
Hier finden Sie die Präsentation der Informationsveranstaltung (PDF 3,6 MB) zur überarbeiteten Fachförderrichtlinie, der Förderstrategie 2030 und dem digitalen Antragsverfahren Kulturförderung.
Handreichung zur Umsetzung und Abrechnung von geförderten Projekten
Für die Projektumsetzung und die Erstellung des Verwendungsnachweises stellt das Kulturamt eine Handreichung zur Projektumsetzung und Abrechnung (PDF 808 KB) zur Verfügung.
Förderlisten
Hier finden Sie die Übersichten mit den geförderten Einrichtungen und Projekten des zweiten Förderverfahrens 2023:
Projektförderung und institutionelle Förderung
Das Kulturamt Leipzig vergibt Zuschüsse als Projektförderung oder institutionelle Förderung in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Darstellende Kunst, Literatur, Soziokultur, Stadtteilkultur, Kulturelle Bildung, Stadtgeschichte und für interdisziplinäre Vorhaben.
Die Projektförderung gilt in der Regel einem zeitlich begrenzten Vorhaben (zum Beispiel Theateraufführung, Konzert, Ausstellung), das öffentlichkeitswirksam werden soll. Institutionelle Förderung setzt voraus, dass der Träger ein ganzjähriges oder regelmäßig wiederkehrendes Kulturangebot (kulturelle Einrichtung, Festival und ähnliches) mit besonderer Bedeutung für die Kulturlandschaft Leipzigs vorhält.
Anträge auf Förderung im Jahr 2024 sind bis zum 30.09.2023 schriftlich oder per digitalem Antrag über Amt24 (Link folgt) beim Kulturamt einzureichen. Der 30.09.2023 ist der Hauptantragstermin für die Projektförderung. Mit dem ersten Antragsverfahren wird der größte Teil der Fördergelder ausgereicht. Deshalb sollten große, komplexe und über einen längeren Zeitraum angelegte Projekte zu Ende September des jeweiligen Vorjahres beantragt werden. Das zweite Antragsverfahren mit Frist zum 31.03.2023 versteht sich als Ergänzung. Hierfür stehen deutlich weniger Fördermittel zur Verfügung.
Für den Antrag im 2. Förderverfahren 2024 müssen zwingend die Formulare des Kulturamts genutzt werden. Die Anträge müssen in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift oder per digitalem Antrag über Amt24 (Link folgt) bis zum 31. März 2024 im Kulturamt vorliegen. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Deshalb wird bei Bedarf die Benutzung des Fristbriefkastens am Personaleingang des Neuen Rathauses empfohlen.
Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren voraussichtlich bis Ende Juni 2024. Grundlage dafür ist die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur). Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Nutzen Sie für die Antragstellung unsere Anleitung zum Projektantrag (PDF 523 KB), die aktuelle Ausschreibung sowie die Förderschwerpunkte und Grundsätze in den einzelnen Förderbereichen.