Finanzielle Leistungen für Familien
Familienfinanzen – alles im Überblick
Für Familien gibt es zahlreiche finanzielle Leistungen. Hier sind die wichtigsten für Sie zusammengestellt. Prüfen Sie, welche Leistungen Sie in Ihrer ganz persönlichen Familiensituation erhalten können.
Zögern Sie nicht, sich bei Fragen an die entsprechenden Behörden zu wenden. Sie werden dort beraten. Wenn Sie die richtige Anlaufstelle nicht finden, stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Das Willkommenszentrum der Stadt Leipzig informiert Sie außerdem in verschiedenen Sprachen.
Die Broschüre "Familienfinanzen - Finanzielle Unterstützungsleistungen für Familien" steht hier als Download zur Verfügung. Sie gibt einen Überblick in deutscher, englischer, arabischer, russischer, vietnamesischer, rumänischer und spanischer Sprache. Solange der Vorrat reicht, können Sie die gedruckte Broschüre in unseren Öffnungszeiten abholen.
Unterstützungsleistungen für Familien
Damit junge Menschen eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können – unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie dies zulässt – kann das BAföG beantragt werden. BAföG kann als Vollzuschuss (Schüler-BAföG) oder als rückzahlungsfreier Zuschuss und unverzinsliches Darlehen (Studierenden-BAföG) gewährt werden.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) können Auszubildende zusätzlich zur Ausbildungsvergütung erhalten, wenn sie eine betriebliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme absolvieren.
Die unterschiedlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien. Es gibt zusätzliche Unterstützung zum Beispiel für Tagesausflüge und Fahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Mittagessen oder für das soziale und kulturelle Leben.
Mehr Informationen beim Bezug von Bürgergeld
Mehr Informationen beim Bezug aller anderen Sozialleistungen
Eingliederungshilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX sichern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung oder die von Behinderung bedroht sind. Sie umfassen insbesondere Leistungen der Sozialen Teilhabe und der Teilhabe an Bildung (ambulante heilpädagogische Frühförderung, Integration in Kindergarten, heilpädagogische Gruppen in Kindertagesstätten, Hortintegration, Ganztagsbetreuung, heilpädagogische Ferienbetreuung, Schulassistenzen, Teilhabeleistungen).
Betreut ein Elternteil oder betreuen beide das Kind nach der Geburt, kann zur Einkommenssicherung Elterngeld beantragt werden. Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt des Kindes. Haben Sie kein Einkommen vor der Geburt des Kindes bezogen, kann der Anspruch auf das Mindestelterngeld geprüft werden.
Die Erstausstattung können Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld II oder Familien mit kleinem Einkommen beantragen, um einen Zuschuss für die erste Babyausstattung zu erhalten. Der Anspruch kann auch bei Bezug von aufstockenden Leistungen bestehen.
Erstausstattung - Mehr Informationen beim Bezug von Bürgergeld
Erstausstattung - Mehr Informationen beim Bezug von Grundsicherung
Der Familienpass Sachsen berechtigt dazu, bestimmte Einrichtungen in Sachsen kostenfrei zu besuchen. Den Familienpass können Eltern mit mindestens 3 Kindern, Alleinerziehende mit mindestens 2 Kindern oder Eltern mit einem schwerbehinderten Kind erhalten.
Für die grundlegende Versorgung Ihrer Kinder erhalten Sie das Kindergeld. Es wird unabhängig vom Einkommen monatlich für jedes Kind gezahlt. Der Anspruch besteht für alle Kinder bis zum 18. Geburtstag, für arbeitslose Kinder bis zum 21. Geburtstag und für Kinder in Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst bis zum 25. Geburtstag.
Für den Elternbeitrag in Krippe, Kita, Hort oder Tagespflege können Eltern mit geringem Einkommen einen Ermäßigungsantrag stellen. Sie zahlen dann weniger oder gar nichts. Außerdem werden bei Vertragsabschluss geringere Kosten für Geschwisterkinder und Alleinerziehende berücksichtigt.
Als Eltern eines Kindes erhalten Sie entweder Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Das Finanzamt prüft, was für Sie günstiger ist – die Steuerersparnis oder das erhaltene Kindergeld. Für die Eintragung oder Änderung der Kinderfreibeträge ist das Finanzamt zuständig.
Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit geringem Einkommen. Er ist eine zusätzliche Leistung zum Kindergeld und wird Eltern dann gewährt, wenn sie ihren eigenen Bedarf bestreiten können, aber nicht ausreichend den ihrer Kinder. Gemeinsam und alleinerziehende Eltern erhalten damit bessere Möglichkeiten, die notwendigen Ausgaben für Kinder abzudecken.
Blinde Menschen, hochgradig sehbehinderte Menschen, gehörlose Menschen und taubblinde Menschen sowie Kinder mit einem Grad der Behinderung von 100 erhalten Geldleistungen zum Ausgleich der durch die Behinderung verursachten Nachteile, unabhängig von Einkommen und Vermögen. Für Sachsen gilt das Gesetz über die Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche (LBlindG).
Im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes kann in Sachsen das Landeserziehungsgeld beantragt werden. Es kann im Anschluss an das Elterngeld gezahlt werden, wenn das Kind keine Kita oder Tagespflege besucht. Die Höhe des Geldes hängt vom Einkommen ab.
Mit dem Leipzig-Pass und dem Familienpass Sachsen erhalten Sie zwar kein Geld, können aber jede Menge sparen. Familien mit kleinem Einkommen erhalten durch den Leipzig-Pass Ermäßigungen für Kultur- und Freizeitangebote oder für Fahrtkosten.
Auf Antrag übernimmt der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen für Mehrlinge (ab Drillinge) eine Ehrenpatenschaft: Mehrlingspatenschaften
Der Bundespräsident übernimmt auf Antrag die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind der gleichen Eltern. Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten
Die Ehrenpatenschaften sind auch mit einer finanziellen Unterstützung verbunden. Formulare, Informationen und die benötigte Bestätigung des Amtes für Jugend und Familie erhalten Sie im Familieninfobüro.
Das Mutterschaftsgeld sichert das Einkommen einer werdenden Mutter. Grundsätzlich wird es für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gezahlt. Die Beantragung und Auszahlung erfolgt über die Krankenkasse, bei der sie versichert sind und über ihren Arbeitgeber.
Der Unterhaltsvorschuss unterstützt Sie, wenn Sie Ihr Kind allein erziehen. Er wird Kindern gewährt, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen, keinen regelmäßigen oder keinen ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil oder keine ausreichende Halbwaisenrente erhalten.
Einen Wohnberechtigungsschein können Leipzigerinnen und Leipziger erhalten, die über ein geringes Einkommen verfügen. Der Wohnraum, den sie damit beziehen dürfen, wird durch öffentliche Gelder gefördert und ist für Haushalte mit geringen Einkommen bezahlbar.
Das Wohngeld bietet einen Zuschuss zur Miete, aber auch zu den Kosten bei selbstgenutztem Wohneigentum. Es entlastet Familien mit einem kleinen Einkommen. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Miete, vom Einkommen und von der Personenzahl. Wieviel Wohngeld Sie erhalten, können Sie mit dem Wohngeldrechner prüfen.