Förderung von Bürger- und Heimatvereinen
Die Stadt Leipzig fördert stadtteil- und ortsteilbezogene Bürger- und Heimatvereine, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im jeweiligen Stadtteil wahren und fördern.
Hinweis: Die Fachförderrichtlinie befindet sich derzeit in der Überarbeitung.
Antragsfrist für 2025 / Frist für Nachanträge für 2024
Anträge für eine Förderung im Jahr 2025 können bis zum 30. September 2024 können gestellt werden.
Frist für Nachanträge für 2024: Ausnahmsweise ist für das Jahr 2024 eine weitere Antragsstellung auf Projektförderung bis 31. Juli 2024 möglich. Kontaktieren Sie uns hierfür bitte telefonisch unter 0341 123-2103 oder per E-Mail an buergervereine@leipzig.de.
Wer und was wird gefördert
Die Förderung richtet sich an stadtteil- und ortsteilbezogene Bürger- und Heimatvereine, deren Vorhaben und Maßnahmen zum Ziel haben,
- Bürgerbeteiligung und -engagement in den Stadtteilen und Ortschaften zu stärken,
- stadtteilorientierte Akteure miteinander zu vernetzen,
- zur Heimatpflege in den Ortsteilen beizutragen.
Förderarten
Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss entweder
- als institutionelle Förderung (für Büro- und Geschäftsausgaben, zum Beispiel Miete)
- oder als Projektförderung (zur Deckung von Aufwendungen für einzelne zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben, zum Beispiel Stadtteilzeitung, Publikationen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen)
Zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Aufwendungen werden detailliert in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Antragstellung
Das Antragsformular ist schriftlich einzureichen beim
Büro für Ratsangelegenheiten
Sachgebiet Beteiligungskultur Gremien 01.152
Bürger- und Heimatvereine
04092 Leipzig
Antragsfrist für eine Förderung im Folgejahr ist der 30. September des laufenden Jahres (Posteingang). Später eingegangene Anträge werden als Nachanträge behandelt und können nur berücksichtigt werden, wenn nach Zuwendungsentscheidung zu den fristgerecht eingegangenen Anträgen noch Fördermittel vorhanden sind.