Humanitäre Einreise von Opfern der Erdbebenkatastrophe in der Türkei und in Syrien
Die Ausländerbehörde informiert über die derzeit gültigen Einreise- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Personen aus der Erdbebenregion.
Einreise
Grundsätzlich benötigen türkische und syrische Staatsangehörige für die Einreise in das Bundesgebiet auch weiterhin ein gültiges Visum. Ausnahmen von der Visumspflicht für türkische Staatsangehörige sind nur für Inhaber türkischer Spezial-, Dienst- und Diplomatenpässe (grüne, graue und schwarze Pässe) möglich. Allerdings sind auch bei diesen Passinhabern verschiedene Beschränkungen zu beachten. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Informationsseite der Deutschen Vertretungen in der Türkei zu den jeweiligen Regelungen.
Syrische Staatsangehörige
Angehörige mit syrischer Staatsangehörigkeit, die vom Erdbeben betroffen sind, haben unter den vom Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Möglichkeiten des (dauerhaften) Familiennachzugs die Möglichkeit nach Deutschland einzureisen. Für Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit besteht die Möglichkeit der Erteilung eines C-Visums nicht, da die zwingende Voraussetzung der Rückkehrbereitschaft in der Regel nicht gegeben ist (Ablehnung aufgrund fehlender Rückkehrbereitschaft - Homepage des Auswärtigen Amtes).
Die mit dem konsularischen Geschäft der Botschaft Damaskus betrauten Auslandsvertretungen (zum Beispiel Beirut und Istanbul) stellen Sondertermine zur Antragstellung bereit. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Bearbeitung zu priorisieren und vom Sprachnachweis abzusehen, wenn die Nachziehenden individuell vom Erdbeben betroffen sind.
Da diese Umstände nur von der vor Ort zuständigen Auslandsvertretung beurteilt werden können, wenden Sie sich bitte an die Auslandsvertretung, bei der das Visum beantragt wurde oder beantragt werden soll.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link auf der Website des Auswärtigen Amtes: Erdbeben in der Türkei und Syrien - Antworten auf die häufigsten Fragen.
Türkische Staatsangehörige
Das als Nothilfemaßnahme konzipierte Verfahren zur vorübergehenden Aufnahme von Familienangehörigen aus der Erdbebenregion wurde zum 06.08.2023 eingestellt. Auch die Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für anlässlich des Erdbebens vom 6. Februar 2023 eingereiste türkische Staatsangehörige (TürkeiErdbebenAufenthÜV) tritt am 07.08.2023 außer Kraft. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen.
Für die weiteren aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten für die vom Erdbeben betroffenen türkischen Staatsangehörigen gelten die allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Regelungen. Dabei ist in der Regel gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 AufenthG ein dem Aufenthaltszweck entsprechendes Visum erforderlich. Auf die Nachholung des Visumverfahrens in der Türkei kann dabei nicht allein aufgrund einer Betroffenheit durch das Erdbeben verzichtet werden.
Zur Beantragung eines Aufenthaltstitels können Sie sich auf unserem Themenportal informieren.
Verlängerung von Schengen-Visa
Wenn Sie nach dem 07.05.2023 mit einem Besuchsvisum (Kategorie C) in das Bundesgebiet eingereist sind, kann die Ausländerbehörde unter bestimmten Voraussetzungen das Visum einmalig für weitere 90 Tage verlängern. Hierfür müssen jedoch im Einzelfall humanitäre Gründe vorliegen, die sich nicht allein aus der Betroffenheit vom Erdbeben ergeben.
Zur Beantragung der Verlängerung wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an die Ausländerbehörde.
aktualisiert: 03.08.2023