Modellprojekt "Eigene Wohnung"
Eine eigene Wohnung ist das oberste Ziel der Hilfen für wohnungslose Menschen in Leipzig. Immer weniger günstige Wohnungen stehen in Leipzig zur Verfügung. Daher gelingt es auch immer weniger Menschen bei eingetretener Wohnungslosigkeit wieder eine neue Wohnung zu finden. Besonders schwer ist dies für Personen mit Mietschulden, schweren psychischen Erkrankungen und/oder Suchterkrankungen.
Modellprojekt gestartet
Am 01.07.2021 ist das Modellprojekt "Eigene Wohnung" zur Erprobung des Housing-First-Ansatzes in Leipzig gestartet. Entwickelt wurde das Projekt vom Sozialamt auf der Grundlage von Befragungen von Trägern der Wohnungsnotfallhilfe, Fachexperten und auch obdachlosen Personen. Mit der Umsetzung des Projekts sollen insbesondere obdachlose Menschen (auf der Straße, in Behelfsunterkünften lebend oder ähnliches) mit multiplen Problemlagen angesprochen werden, die durch bestehende Hilfeangebote weniger gut erreicht werden und besonders stark ausgegrenzt sind. Abstinenz oder eine Therapiebereitschaft sind keine Bedingung für die Aufnahme in das Projekt. Einzige Ausschlusskriterien sind eine bestehende Selbst- oder Fremdgefährdung.
Der Ansatz Housing-First stammt aus den USA (auf Deutsch: zuerst eine Wohnung) und verspricht gute Ergebnisse bei der Integration von obdachlosen Personen. Deshalb verfolgen bereits einige Städte in Europa und Deutschland diesen Ansatz. Obdachlose Personen erhalten zuerst eine eigene Wohnung mit Mietvertrag und dazu ein individuell passendes soziales Betreuungsangebot. Im Rahmen des Leipziger Modellprojekts können Teilnehmende die Unterstützung durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Trägers das BOOT gGmbH in Anspruch nehmen.
Das Modellprojekt wird mit 25 Plätzen bis zum 31. Dezember 2024 erprobt.
Umsetzung bis zum 01.11.2022
Bis zum 31. Juli 2021 konnten sich Interessierte mittels des ausgegebenen Flyers bei der Stadt Leipzig, Sozialamt, für das Projekt „Eigene Wohnung“ registrieren.
In Anbetracht der hohen Anzahl an Registrierungen und der (zunächst) auf 25 begrenzten Platzzahl wurde für die weitere Auswahl eine Kategorisierung nach drei Dringlichkeitsstufen festgelegt, die sich an der aktuellen Wohn- und Lebenssituation der Interessierten orientierte.
In die Vorauswahl kamen somit 52 Personen, die gemäß Dringlichkeitsstufe eins zum Zeitpunkt der Anmeldung ohne Unterkunft auf der Straße, in Abrisshäusern oder Gartenlauben nächtigten.
Um aus diesen 52 Personen wiederum in einem möglichst objektiven und fairen Verfahren 25 Personen für die Teilnahme am Projekt auszuwählen, wurde schließlich am 16. August 2021 ein Losverfahren durchgeführt. Dabei wurde auf eine verhältnismäßige Verteilung der Plätze zwischen Männern und Frauen sowie zwischen verschiedenen Altersgruppen und unterschiedlichen vermittelnden Stellen geachtet.
Die Stadt Leipzig, vertreten durch das Sozialamt, schloss im November 2021 eine Kooperationsvereinbarung zur Bereitstellung von Wohnraum mit der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft mbH (LWB) ab.
Um den Teilnehmenden eine gewisse Wahl zwischen verschiedenen Wohnungen ermöglichen zu können, wurde vereinbart, dass die LWB einen Grundstock von Wohnungen für die ersten 25 Projektteilnehmenden zur Verfügung stellt, die wiederum im Zeitraum von November 2021 bis Februar 2022 in insgesamt vier Tranchen durch die LWB zum Bezug bereitgestellt wurden. Der erste Einzug einer Projektteilnehmerin fand zum 16. Dezember 2021 statt.
Das Modellprojekt wird bis zum 31. Dezember 2024 erprobt und wissenschaftlich durch die Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e. V. (GISS e.V.) evaluiert. Zum 01. November 2022 wurde ein erster Zwischenbericht (PDF 757 KB) vorgelegt. Für ein funktionierendes Projekt essentiell ist genügend vorhandener Wohnraum sowie die verfügbare soziale Betreuung durch ausgebildetes Fachpersonal.
Des Weiteren finden regelmäßige Informationsveranstaltungen für die sächsischen Kommunen und Landkreise statt.
Der Freistaat Sachsen unterstützt das Modellprojekt finanziell. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt beabsichtigt auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse einen Handlungsleitfaden für andere Kommunen zu entwickeln.
Förderung
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.