Altlasten
Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind Altablagerungen oder Altstandorte durch welche schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Altlasten stellen somit eine potenzielle Gefahr für Boden, Grundwasser, menschliche Gesundheit und Folgenutzungen dar.
Sofern die Gefährdung noch nicht eindeutig festgestellt ist, spricht man von Altlastverdachtsflächen.
Sächsisches Altlastenkataster
Altlastverdächtige Flächen und Altlasten werden auf Grundlage des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) erhoben und entsprechend ihrer Priorität bearbeitet.
Die Aufnahme aller altlastverdächtigen Flächen und Altlasten mit Kennzeichnung des Bearbeitungsstandes erfolgt im Sächsischen Altlastenkataster (SALKA) durch die unteren Bodenschutzbehörden. Es werden ihre Lage und Bezeichnung sowie der Grund des Anfangsverdachtes für eine von ihnen ausgehende Gefahr erfasst und den zuständigen Umweltbehörden bekanntgemacht.
Dadurch wird gewährleistet, dass einem bestehenden Gefahrenverdacht nachgegangen wird und zum Beispiel bei Planungsvorhaben (Regional-, Verkehrsplanung, Industriebrachenrecycling und andere) Auswirkungen von Altlasten und altlastverdächtigen Flächen berücksichtigt werden können.
(Quelle: Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft)
Sanierung von Böden und Altlasten
Die Altlastenbehandlung erfolgt systematisch entsprechend einem Stufenschema. Dazu gehören:
- die Erfassung der altlastverdächtigen Flächen (Ersterfassung und Historische Erkundung),
- die Untersuchung und Gefährdungsabschätzung (Orientierende und Detailuntersuchung), sowie
- bei festgestelltem Sanierungsbedarf die Planung und Durchführung einer Sanierung mit einer anschließenden Erfolgskontrolle und gegebenfalls Nachsorgemaßnahmen.
Altastenauskünfte
Alle relevanten Daten, die bei der Erfassung, Erkundung, Bewertung, Sanierung und Überwachung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten anfallen, werden im Sächsischen Altlastenkataster (SALKA) verarbeitet. Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Sächsische Altlastenkataster (VwVSächsAltK) regelt die Führung und Pflege des Katasters für den Freistaat Sachsen.
Auskünfte über altlastverdächtige Flächen aus dem SALKA werden auf Grundlage des Sächsichen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) erteilt. Danach kann jede Bürgerin und jeder Bürger Auskünfte über altlastverdächtige Flächen und Altlasten im Leipziger Stadtgebiet bei der Abfall- und Bodenschutzbehörde anfordern.
Grundlage für den Schutz des Bodens in Deutschland sind das Bundesbodenschutz-Gesetz (BBodSchG) und die Bundesbodenschutz-Verordnung (BBodSchV) sowie auf Landesebene das Sächsische Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG).
Anfragen
müssen Sie schriftlich stellen. Benötigt werden:
- Formlose Anfrage per Post, Fax oder E-Mail
- Gemarkung und Flurstücksnummer des Grundstücks
- Aktuelle Adresse des Grundstücks
- Lageplan (bei großen und komplexen Grundstücken)
In Einzelfällen ist die Einsichtnahme in Standortakten möglich. Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
Die Erteilung schriftlicher Altlastenauskünfte ist in der Regel kostenpflichtig und erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats.
Wichtiger Hinweis
Die erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem SALKA. Die dort enthaltenen Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft worden und entsprechen dem derzeitigen Erkenntnisstand. Es wird keine Gewähr für die Aktualität der Information und die Vollständigkeit des SALKA übernommen.