Häufige Fragen zum Beteiligungsprozess Matthäikirchhof
![Grafik Beteiligung Matthäikirchhof Grafik mit verschiedenen Figuren, ein Grundriss, Friedenstauben, Gebäudeumrisse und Fahnen auf hellblauem Hintergrund. Menschen rücken verschiedene Element zurecht.](https://static.leipzig.de/fileadmin/_processed_/0/0/csm_Grafik_Beteiligung_Matthaeikirchhof_188e54b002.jpg)
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Beteiligungsprozess zur Entwicklung des Matthäikirchhofs.
Städtebaulicher Wettbewerb und Teilhabe im weiteren Prozess
Geplant ist ein offener städtebaulicher Ideenwettbewerb, an dem alle interessierten Planer/-innen teilnehmen können. Der Wettbewerb wird in zwei Phasen ablaufen, wobei die Planungsteams in der ersten Phase anonym ihre grundsätzlichen Entwurfsansätze einreichen. Unter diesen wählt ein Preisgericht diejenigen Entwürfe aus, die die besten Ergebnisse zur Lösung der Wettbewerbsaufgabe erwarten lassen. Diese werden in der zweiten Phase weiter bearbeitet und vertieft. Um im Rahmen der Beteiligung einen Austausch mit den Planungsteams zu ermöglichen, soll diese Phase unter Aufhebung der Anonymität kooperativ durchgeführt werden.
Auch im städtebaulichen Wettbewerb wird in unterschiedlichen Formaten Beteiligung stattfinden, unter anderem ist eine Bürger/-innenvertretung in der Jury geplant. Zudem soll sowohl eine Online-Umfrage stattfinden („Öffentliche Beteiligung mit Stellungnahmen zu den Zwischenständen der Entwürfe“) als auch das Zwischenkolloquium unter Anwesenheit der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
Die genauen Details zu den Möglichkeiten der Teilhabe werden derzeit noch erarbeitet. Da für den städtebaulichen Wettbewerb vorerst die Bewerbung um das Zukunftszentrum abgewartet wird, soll es erst 2023 weitergehen. Interessierte können sich wie gewohnt über die nächsten Schritte und die Beteiligungsmöglichkeiten unter anderem auch über die Internetseite zum Beteiligungsprozess informieren.
Zunächst steht der städtebauliche Wettbewerb an. Dabei geht es noch nicht um die konkrete Gestaltung der Gebäude, sondern um stadträumliche Festlegungen und eine Strukturierung des Areals. Es ist davon auszugehen, dass die Architekturfindung der zukünftigen Gebäude auf dem Matthäikirchhof über konkurrierende Verfahren oder Workshopverfahren erfolgt. Über Auftaktkolloquien, Zwischenpräsentationen, die Entsendung einer Bürger/-innenvertretung in die Jury und anschließende Ausstellungen wird die Öffentlichkeit auch in die Architekturfindung einbezogen.
Nutzungen und Teilhabe auf dem Areal
Der Matthäikirchhof wird auch in Zukunft ein partizipativer Ort sein und über den Wettbewerb hinaus gemeinwohlorientiert entwickelt werden. Um mit verschiedenen Akteur/-innen das Zusammenleben auf dem Areal zu gestalten, soll für den Matthäikirchhof eine geeignete Struktur/ Organisationsform gefunden werden, deren Arbeit dem Gemeinwohl verpflichtet ist.
Im Wettbewerb sollen die realisierbaren Geschossflächen möglichst flexibel geplant werden, um auf einen sich stetig wandelnden „Ort der gelebten Demokratie“ reagieren zu können. Einige konkrete Nutzungen werden jedoch bereits im städtebaulichen Wettbewerb verortet. Dies betrifft insbesondere das „Forum für Freiheit und Bürgerrechte“ (Arbeitstitel) und das Wohnen. Sollte Leipzig Standort des „Zukunftszentrums für Europäische Transformation und Deutsche Einheit“ werden, ist auch diese Nutzung bereits im Wettbewerb zu berücksichtigen.
Eine grobe Größenordnung und prozentuale Verteilung der Flächenbedarfe ist bereits angedacht und Bestandteil des Matthäikirchhof-Codes. Im weiteren Prozess müssen diese Flächenbedarfe spezifiziert und überprüft werden. Die Finanzierung der einzelnen Nutzungen ist zukünftig zu klären und nicht maßgebend für die Nutzungsverteilung beziehungsweise die städtebaulichen Konzepte, die im Wettbewerb erarbeitet werden.
Geschichte des Areals
Die Beteiligung im Jahr 2021 mit ihren intensiven Diskussionen unter anderem in den Fachwerkstätten, aber auch die Ergebnisse der Online-Umfrage haben deutlich gemacht, dass zukünftig kein Schwerpunkt auf eine einzelne, bestimmte Zeitschicht gelegt werden soll. Vielmehr wird es auf dem Matthäikirchhof darum gehen, die vielfältige Geschichte des Areals zum Ausdruck zu bringen und dabei die verschiedenen Zeitepochen gleichermaßen in den Blick zu nehmen. So steht es auch im Matthäikirchhof-Code. Dabei sind ganz unterschiedliche Ansätze denkbar, auf welche Weise – architektonisch, programmatisch und so weiter – die geschichtlichen Bezüge hergestellt werden können.
„Forum für Freiheit und Bürgerrechte“ / Bewerbung als Zukunftszentrum
Die Stadt Leipzig bewirbt sich gemeinsam mit der Stadt Plauen auf das vom Bund ausgeschriebene „Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit“. Bei erfolgreicher Bewerbung und eines Zuschlags, über den der Bund noch in 2022 eine Entscheidung angekündigt hat, soll das Zukunftszentrum in Verbindung mit dem „Forum für Freiheit und Bürgerrechte“ (Arbeitstitel) inklusive des Bundesarchiv-Neubaus für die sächsischen Stasi-Unterlagen (wahrscheinlich) auf dem Matthäikirchhof entstehen. Weitere mögliche Standorte in Leipzig für das Zukunftszentrum werden geprüft.
Die prozentuale Verteilung der Gesamtfläche, wovon derzeit 30 Prozent für das Forum vorgehalten werden, müsste angepasst und nach derzeitigem Stand auch angehoben werden. Die Informationen, wieviel Raum das Zukunftszentrum konkret benötigt, werden derzeit zusammengestellt. Insgesamt soll der Fokus auf einem Miteinander der Nutzungen liegen, so dass Nutzungen und Flächen, die für das Zukunftszentrum sowie für das Forum benötigt werden, zusammengedacht und ergänzend geplant werden können.
An der inhaltlichen Ausgestaltung des „Forums für Freiheit und Bürgerrechte“ (Arbeitstitel) wird derzeit mit einer Gruppe von Akteur/-innen gearbeitet, die bereits am Matthäikirchhof ansässig sind und/oder aus dem thematischen Umfeld des Herbsts '89 kommen. Ein international und prominent besetzter wissenschaftlicher Beirat berät die Stadtverwaltung und Akteur/-innen intensiv zur inhaltlichen Ausrichtung. Weitere Informationen zum „Forum für Freiheit und Bürgerrechte“
Für das „Forum für Freiheit und Bürgerrechte“ (Arbeitstitel) gilt es, einerseits eine räumliche Verbindung zur „Runden Ecke“ zu schaffen und andererseits die Verflechtung mit dem öffentlichen Raum und umliegenden Nutzungen zu planen. Grundsätzlich muss für die weitere inhaltliche und räumliche Planung noch die Entscheidung des Bundes über den Leipziger Zuschlag für das „Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit“ abgewartet werden. Die Entscheidung ist für Ende des Jahres 2022 angekündigt.
Freiraum und bauliche Rahmensetzungen
Insgesamt sollen die öffentlichen Freiräume klimaangepasst entwickelt werden. Im städtebaulichen Wettbewerb gilt es, die Begrünung auf Freiflächen, auch auf Dach- und Terrassenflächen, die Integration von Wasserelementen sowie einen geringen Grad an Versiegelung zu prüfen, um die Aufenthaltsqualität und das Stadtklima zu verbessern. Der öffentliche Freiraum soll eine Verbindungsfunktion einnehmen, sodass er nicht nur funktional, sondern auch stadträumlich eine Vernetzung mit den umgebenden Bereichen herstellen wird. Dafür wird die Verbindung zu den umliegenden Grünräumen wie beispielsweise der geplanten Offenlegung des Pleißemühlgrabens geprüft.
Das Verhältnis aus bebauten und nicht bebauten Flächen ist für die Entwicklung des Matthäikirchhofs durch einen Beschluss des Stadtrats vorgegeben. Insgesamt sollen zwischen 20 und 40 Prozent der Gesamtfläche unbebaut bleiben. Zudem ist eine Hochhausbebauung im Innenring rechtsverbindlich ausgeschlossen (gemäß Bebauungsplan 45.6 „Stadtzentrum“), sodass die maximal zulässige Traufhöhe laut Bebauungsplan mindestens 18 und höchstens 21 Meter beträgt.
Die Bestandsbauten des Areals aus den 1980er Jahren – die ehemalige Stasizentrale und das Gebäude der Volkspolizei – unterliegen keinem Denkmalschutz. Dies geht aus einer Entscheidung des zuständigen Landesamtes für Denkmalpflege hervor. Die Stadt hatte ein entsprechendes bauhistorisches Gutachten in Auftrag gegeben und es der Oberen Denkmalschutzbehörde zur Prüfung übergeben.
Damit ist vom vollständigen Abriss bis zur kompletten Sanierung und dem Erhalt der Gebäude jegliches Szenario für den Umgang mit dem Bestand grundsätzlich denkbar. Das ganze Spektrum der Möglichkeiten bildet sich auch in den Meinungen der Stadtgesellschaft ab, wie die Diskussionen in den Beteiligungsformaten gezeigt haben. Dennoch war eine Tendenz zu einem Teilerhalt oder Teilabriss klar erkennbar. Dabei wäre auch denkbar, ausgewählte Gestaltungselemente der baugebundenen Kunst der DDR weiterzuverwenden.
Für den städtebaulichen Wettbewerb gibt es keine explizite Festlegung, sondern vielmehr den Verweis auf die vielschichtigen Diskussionen in der Beteiligung. Damit wird ein sensibler Umgang mit dem Bestand gefordert, so dass gute Entwurfsideen und Gesamtkonzepte von den Planer/-innen erarbeitet werden, die sowohl der städtebaulichen als auch der historischen und emotionalen Bedeutung gerecht werden.