Terminvereinbarung für eine Bescheinigung für Tätigkeit im Lebensmittelverkehr
Personen, die Lebensmittel gemäß § 42 Absatz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gewerblich herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, benötigen eine Belehrung und Bescheinigung des Gesundheitsamtes.
- Teilnahme an den Belehrungen ist nur über ein Online-Terminbuchung nach oder nach telefonischer Terminvereinbarung 0341 115 möglich.
Hinweise:
- Buchen Sie erst dann einen Termin, wenn Sie die Zusage für eine Tätigkeit im Lebensmittelverkehr durch einen Arbeitgeber erhalten haben.
- Sollten Sie den gebuchten Termin nicht einhalten können, sind Sie verpflichtet diesen zu stornieren oder umzubuchen. In Ihrer Bestätigungsmail finden Sie die dazu erforderlichen Daten.
- Sollten Sie ein Duplikat Ihres Belehrungsheftes benötigen, können Sie dies auch online beantragen. Wir nehmen dann per E-Mail mit Ihnen Kontakt auf.
- Die Gebühr für die Belehrung beträgt 37,00 Euro, für die Ausstellung eines Duplikates 20,00 Euro.