Auswärtige Unterbringung von Internatsschülern allgemeinbildender Schulen - finanzielle Unterstützung
Allgemeine Informationen
Förderbereiche
Internatsschüler mit Hauptwohnsitz in Leipzig können eine finanzielle Unterstützung nach Maßgabe der Sächsischen Schülerunterbringungsleistungsverordnung (SächsSchülUleistVO) beantragen. Dies gilt für Internatsschüler, die während ihrer Schulzeit im Internat außerhalb von Leipzig untergebracht sind und denen aufgrund der notwendigen auswärtigen Unterbringung erhöhte Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung entstehen.
Anträge können gerichtet werden an:
Stadt Leipzig
Amt für Jugend und Familie
Abteilung Finanzielle Leistungen
SG Ausbildungsförderung (BAFöG)
04092 Leipzig
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Antragsformular, Merkblatt und weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf finden Sie auf dem Sächsischen Bildungsserver unter www.schule.sachsen.de/620.htm