Online-Petition: Petition für den Erhalt eines ortsbildprägenden Baumes
Einreicher:
Elke Thiess, BUND für Umwelt- und Naturschutz Leipzig, AK Natur- und ArtenschutzEingereicht:
08.03.2024Inhalt:
Der BUND Leipzig fordert mit dieser Petition den Erhalt eines Bergahorn an der Felsenkellerstraße in Leipzig Lindenau. Dazu soll die Stadt Leipzig alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen.
Mit einer Höhe/Kronenbreite von 18-20 Metern und einem Stammumfang von 270 cm überragt dieser Baum die umliegenden Gebäude und prägt im hohen Maße das Ortsbild. Er bietet zahlreichen Vögeln, Insekten und Kleinsäugern Nahrungs- und Fortpflanzungsstätte. Laut aktuellem Gutachten ist der Baum erhaltenswert und kann noch jahrzehntelang seine wichtigen ökologischen Funktionen erfüllen: Verbesserung des lokalen Klimas, Boden- und Grundwasserschutz sowie als Element im städtischen Biotopverbund.
Dieser prächtige Baum befindet sich auf einer aktuell brach liegenden Fläche zwischen Felsenkeller- und Kindstraße, auf welcher der Bau eines Mehrfamilienhauses mit Kita geplant ist. Für den Neubau selbst stellt der Baum kein Hindernis dar, denn er steht am äußersten Rand der Baufläche. Dort ist ohnehin eine Frei- und Spielfläche für die Kita geplant, welche durch den Baum im Sommer angenehm beschattet würde. Allerdings ragen seine Wurzeln wenige Meter in den Bereich einer im Zuge dieses Bauvorhabens ebenfalls geplanten Tiefgarage bzw. deren Zufahrt hinein. Deshalb soll der Baum gefällt werden!
Für die Bebauung im urbanen Innenbereich fordert §34 (1) Satz 2 BauGB: „Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden“. Da auf dem Dach einer Tiefgarage allenfalls Mini-Bäume nachgepflanzt werden können, wäre das Ortsbild in diesem Fäll dauerhaft geschädigt. Zudem steht es in keinem Verhältnis, dass ein Baum, dessen Vorhandensein für die Gesundheit und Lebensqualität einer großen Zahl von Menschen und Tieren in der Umgebung wichtig ist, zerstört werden soll für eine Handvoll Autoabstellplätze.
Durch Planänderung könnte einer Fällung des Baumes abgeholfen werden. Als Lösung für die benötigten Stellplätze könnte ebenso eine teilweise im Baukörper integrierte, ebenerdige Parklösung (Erdgeschoss innerhalb des Hauses) in Betracht gezogen werden. So würde dem Bedarf an Stellplätzen genüge getan. Eine mögliche „Einschränkung der zulässigen baulichen Nutzung" wäre bei dieser Variante aus unserer Sicht zumutbar.
Auch für innerstädtische Bauvorhaben gilt, dass die Fällung eines Baumes nicht alternativlos ist und immer die letzte mögliche Maßnahme sein sollte. Selbst wenn der Baum zum Bsp. durch den Bau einer Tiefgarage im Wurzelbereich verletzt und eingekürzt würde, heißt das nicht, dass er zwangsweise gefällt werden muss. Der Kronenbereich kann an neue Gegebenheiten angepasst werden. Auch zusätzliche Abstützungen oder Absperrungen zum Erhalt der Verkehrssicherheit sind möglich.
Das Plangebiet liegt laut aktueller Stadtklimaanalyse in einem intensiven städtischen Überwärmungsbereich und wird im Sommer regelmäßig zum Hitze-Hotspot mit hohem gesundheitlichem Risiko für die Bewohner*innen. In unmittelbarer Nähe in den Kreuzungsbereichen Zschochersche Straße/Karl-Heine-Straße/Lützner Straße ist die Belastung durch motorisierten Verkehr extrem hoch. Daher ist der Erhalt dieses Baumes auch aus stadtklimatischen Gründen an dieser Stelle äußerst wichtig. Erwähnt sei auch, dass in den letzten Jahren rund um den Felsenkeller viele große Bäume im Zuge von Baumaßnahmen gefällt wurden (Rewe-Parkplatz, Felsenkeller und Felsenkeller-Gewölbe).
In der heutigen Zeit der Klima- und Biodiversitätskrise sind gerade in Großstädten mit hohem Baudruck innovative Ideen gefragt. Das individuelle Recht auf Baufreiheit kann dabei nicht der ausschlaggebende Faktor sein sondern ist in Einklang zu bringen mit dem Interessen der Allgemeinheit und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.
Die Fällung eines gesunden Starkbaums, ausschließlich für die Neuschaffung neuer PKW-Stellplätze, stünde zudem mehreren Entwicklungszielen und Programmen entgegen, zu denen sich die Stadt Leipzig bekennt:
- INSEK 2030: „Qualifizierung von Innenentwicklung und Nachverdichtung durch mehr Grün im Stadtraum" Der Stadtteil Lindenau ist eines der Schwerpunktgebiete der INSEK Leipzig 2030.
- Neue Leipzig Charta / Die grüne Stadt: „Die transformative Kraft der Städte trägt zum Kampf gegen die Erderwärmung und zu einer hohen Umweltqualität bezüglich Luft, Wasser, Boden und zu einer nachhaltigen Flächennutzung bei. Zur Entwicklung eines hochwertigen städtischen Umfelds für alle Einwohnerinnen und Einwohner gehört auch ein entsprechender Zugang zu Grün- und Freizeitflächen."
- Grundsatz der Doppelten Innenentwicklung: „Leipzig wächst nachhaltig und setzt bei der Nachverdichtung auf die Strategie der doppelten Innenentwicklung - neben baulicher Entwicklung wird parallel auch eine Entwicklung des urbanes Grüns zur Verbesserung des Stadtklimas fokussiert. So wird Leipzig für die Bürgerinnen und Bürger trotz Auswirkungen des Klimawandels eine lebenswerte Stadt bleiben."
- Maßnahmenprogramm zum Klimanotstand/Umsetzungsprogramm zum EKSP 2030 (Energie- und Klimaschutzprogramm 2030): Erhalt und Mehrung von Stadtbäumen als Klimaanpassungsmaßnahme.
- Mobilitätskonzept: Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zugunsten ÖPNV, Rad- und Fußverkehr.
Anzahl der Mitzeichnungen:
1296Datei-Anhang (PDF):
Anhang_zur_Petition_für_den_Erhalt_eines_ortsbildprägenden_Baumes.pdfStatus:
Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses liegt vor.Verwaltungsstandpunkt / Beschluss:
Beratungstermin oder Beschluss:
Beratungstermin Stadtrat: 19.06.2024 (geplant; Änderungen vorbehalten)