Neue Grundsteuer erst ab 2025: In 2024 gilt noch das „alte Recht“
![Steuern Stift und Euromünzen vor einem Blatt mit Zahlenwerten und einem Taschenrechner](https://static.leipzig.de/fileadmin/_processed_/a/a/csm_Steuern-AdobeStock_144607396-v-poth-stock-adobe-com_e2fdfcc9e7.jpg)
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die neue Grundsteuerreform in Kraft. Ziel der Neuregelung ist eine gerechtere Berechnung der Grundsteuer. Für Sie als Eigentümer bedeutet dies, dass zum 01.01.2022 alle Grundstücke in Deutschland vom Finanzamt neu bewertet wurden beziehungsweise werden. Dieser neu festgestellte Wert bildet die Grundlage für Ihre neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuerbeträge weiter.
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt Leipzig und kommt ihren Bürgerinnen und Bürgern zugute. Mit den Einnahmen aus der Grundsteuer wird auch die kommunale Infrastruktur finanziert, unter anderem Kindertagesstätten, Schulen und Straßen.
Ziel der Stadt Leipzig ist es, die Grundsteuerreform so zu gestalten, dass sie im Jahr 2025 im Vergleich zum Jahr 2024 insgesamt aufkommensneutral ist. Dies soll durch eine entsprechende Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer erreicht werden.
Aufkommensneutralität bedeutet aber nicht, dass die Grundsteuer für den einzelnen Grundstückseigentümer gleich bleibt. Die Grundsteuerreform soll ja gerade eine Aktualisierung der Grundsteuerwerte herbeiführen und zu mehr Steuergerechtigkeit führen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist es unvermeidlich, dass ein Teil der Grundstückseigentümer künftig höher belastet wird als heute, ein anderer Teil dagegen weniger Grundsteuer zahlen muss.
Wichtig für 2024
- Bis 31.12.2024 gelten die Grundsteuerbescheide, die auf Basis der bisherigen Einheitswerte, Ersatzwirtschaftswerte und Ersatzbemessungsgrundlagen erlassen wurden
- Diese werden erst kraft Gesetz zum 31.12.2024 aufgehoben. Ab 01.01.2025 treten die Neuregelungen des Grundsteuergesetzes in Kraft
Für die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 haben oder werden Sie Grundsteuerwert– und –messbescheide vom Finanzamt erhalten. Der Stadt Leipzig liegen diese Informationen in einem Datensatzformat vor
Weitere Informationen
Voraussichtlich im Herbst 2024 wird der Stadtrat der Stadt Leipzig eine neue Hebesatzung beschließen. Darin sind die neuen Hebesätze für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 festgelegt. Die Höhe der endgültigen Grundsteuer ab dem Jahr 2025 kann daher erst zum Jahreswechsel 2024/2025 berechnet werden.
Die neuen Grundsteuerbescheide mit den neuen Zahlbeträgen werden dann zu Beginn des Jahres 2025 versendet.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer.sachsen.de und www.leipzig.de.
Konkrete Fragen zur Neubewertung von Grundbesitz in der Stadt Leipzig richten Sie bitte an das zuständige
Finanzamt Leipzig I
Wilhelm-Liebknecht-Platz 3/4
04105 Leipzig
Info-Telefon: 0341 559-3200
Telefax: 0341 559-3640
E-Mail: poststelle@fa-leipzig1.smf.sachsen.de
Bei Fragen zum Hebesatz beziehungsweise zum Grundsteueraufkommen wenden Sie sich bitte an die
Stadtkämmerei der Stadt Leipzig
Telefon: 0341 123-8213
Telefax: 0341 123-3025
E-Mail: grundsteuer@leipzig.de