Einwohneranfrage
Die Einwohnerfragestunde gibt Einwohnern sowie Vertretern von Bürgerinitiativen und Vereinen gemäß § 44 (3) SächGemO i.V.m. § 4a Hauptsatzung der Stadt Leipzig zu jeder Ratsversammlung die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Bedingung ist, dass sich die Angelegenheiten direkt auf die Belange der Stadt Leipzig beziehen. Es kann je Fragesteller nur eine Einwohneranfrage eingereicht werden; die Anfrage soll nicht mehr als drei Unterfragen enthalten.
Fragen zu Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind, sowie Fragen zu Tagesordnungspunkten derselben Ratsversammlung dürfen nicht gestellt werden.
Die Fragen müssen bis spätestens am 15. Tage vor der Ratsversammlung im Büro für Ratsangelegenheiten eingegangen sein. Der Oberbürgermeister entscheidet nach Absprache mit dem Ältestenrat, ob die Beantwortung der Anfrage in mündlicher Form während der Ratsversammlung oder schriftlich erfolgt.
Einwohner ist jeder, der in der Stadt Leipzig wohnt.
Weitere Informationen
Sie haben Fragen zu aktuellen Entwicklungen in Leipzig? Oder Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Sie finden, dass so manches Problem überhaupt nicht oder nicht ausreichend im Stadtrat bekannt ist? Dann stellen Sie eine Einwohnerfrage.