Sitzzuteilungsverfahren bei der Leipziger Stadtratswahl
![Sitzverteilung Stadtrat 2019 Grafische Darstellung der Sitzverteilung im Leipziger Stadtrat nach der Wahl am 26. Mai 2019.](https://static.leipzig.de/fileadmin/_processed_/2/d/csm_Sitzverteilung_Stadtrat_2019_68fd829c42.png)
Die Verteilung der insgesamt 70 Sitze im Leipziger Stadtrat auf die zur Wahl angetretenen Parteien und Wählervereinigungen und die Zuteilung dieser Sitze an die Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach einem dreistufigen Verfahren gemäß § 22 SächsKomWG:
1. Ermittlung der Anzahl der Sitze pro Partei / Wählervereinigung
Im ersten Schritt werden die 70 Sitze auf die Parteien und Wählervereinigungen verteilt. Maßgeblich dafür sind die von den Parteien und Wählervereinigungen im Gesamtstadtgebiet erreichten Stimmenzahlen. Dazu werden zunächst für jede Partei / Wählervereinigung die von den einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern erzielten gültigen Stimmen wahlkreisübergreifend zusammengezählt.
Für die Verteilung der Sitze kommt nun das sogenannte Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë zur Anwendung: die soeben ermittelte Gesamtstimmenzahl jeder Partei / Wählervereinigung wird nacheinander durch 0,5 / 1,5 / 2,5 / 3,5 und so weiter dividiert. Aus den Quotienten wird durch Sortierung eine Rangfolge mit 70 Positionen erstellt. Entsprechend der Reihenfolge der Quotienten in der Rangfolge werden die 70 Sitze nacheinander den Parteien / Wählervereinigungen zugeteilt.
Damit ist festgelegt, wie viele Sitze auf die Parteien / Wählervereinigungen im Stadtrat entfallen.
Hinweis: Bis einschließlich der Stadtratswahl 2019 kam das Höchstzahlverfahren nach d´Hondt zur Anwendung, bei dem die Stimmenzahlen durch 1 / 2 / 3 / 4 und so weiter geteilt wurden.
2. Ermittlung der Anzahl der Sitze pro Partei / Wählervereinigung in den Wahlkreisen
Im zweiten Schritt werden die den Parteien / Wählervereinigungen nach Nr. 1 insgesamt zugefallenen Sitze nach dem analogen Verfahren auf die 10 Wahlkreise verteilt. Dazu werden die von der jeweiligen Partei / Wählervereinigung in den einzelnen Wahlkreisen erreichten Stimmen nacheinander durch 0,5 / 1,5 / 2,5 / 3,5 und so weiter dividiert. Aus den Quotienten wird durch Sortierung eine Rangfolge mit so vielen Positionen erstellt, wie die betreffende Partei insgesamt Sitze errungen hat. Entsprechend der Reihenfolge der Quotienten in der Rangfolge werden die Sitze auf die Wahlkreise verteilt. Dieser Schritt wird für alle Parteien / Wählervereinigungen, die mindestens einen Sitz errungen haben, ausgeführt.
Damit ist festgelegt, wie viele Sitze den einzelnen Parteien / Wählervereinigungen in den Wahlkreisen zustehen.
3. Zuteilung der Sitze in den Wahlkreisen auf die Bewerberinnen und Bewerbern
Im dritten Schritt werden die auf die einzelnen Parteien / Wählervereinigungen nach Nr. 2 entfallenden Sitze den Bewerberinnen und Bewerbern innerhalb der Wahlkreise in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt.
Fiktives Rechenbeispiel zur Sitzverteilung nach Sainte-Laguë mit 6 Sitzen und 3 Wahlkreisen
![Sitzzuteilungsverfahren nach Saint Lague Berechnungssschema für die Sitzverteilung](https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.1_Dez1_Allgemeine_Verwaltung/12_Statistik_und_Wahlen/Wahlen/Diagramme/sitzzuteilung_saint-lague.png)