Informationen zur Bildungskarte
Durch die Bildungskarte werden ab 01.01.2024 Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes einfach und digital zur Verfügung gestellt.
Über die Karte erfolgt die Abrechnung folgender Leistungen:
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- ein- und mehrtägige Fahrten der Schule beziehungsweise Tageseinrichtung (bis 31.05.2024!)
- Lernförderung.
Wichtige Information
Ab 01.06.2024 wird die Abrechnung eintägiger Ausflüge und mehrtägiger Fahrten der Schule beziehungsweise Tageseinrichtung auf das ursprüngliche Verfahren umgestellt. Das bedeutet, dass dann keine Ausflüge mehr über die Bildungskarte abgerechnet werden können.
Eintägige Ausflüge in der Schule oder Kindertageseinrichtung müssen im Nachhinein von der Schule oder Kindertageseinrichtung bestätigt werden. Die Kosten werden den Eltern dann erstattet. Ein Formular für die Bestätigung steht unter www.leipzig.de/bildungspaket zur Verfügung. Bitte folgen Sie dort den „Informationen für Bürger/-innen - Bezieher/-in von Wohngeld/ Kinderzuschlag - Formulare“.
Gerne senden wir Ihnen ein Abrechnungsformular auch per E-Mail zu. Wenden Sie sich dazu einfach an but.sozialamt@leipzig.de.
Mehrtägige Klassenfahrten in der Schule oder Kindertageseinrichtung müssen vorab mit der „Anlage BuT 1“ bestätigt werden. Die Kosten werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Können Sie kein Konto angeben, erfolgt die Erstattung an die Eltern. Im Nachhinein muss die Teilnahme des Kindes an der mehrtägigen Fahrt mit einer „Teilnahmebestätigung“ bestätigt werden. Diese Formulare finden Sie unter www.leipzig.de/bildungspaket. Folgen Sie bitte den „Informationen für Bürger/innen“.
Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Sportverein, Musikschule, Freizeit) werden nicht über die Bildungskarte abgerechnet. Der Anbieter muss - wie bisher - die Teilnahme des Kindes am Angebot bestätigen.
Die Karten müssen nicht gesondert beantragt werden. Sie erhalten die Bildungskarte im Zusammenhang mit der Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Die Karte ist für Sie kostenfrei.
Informationen für Leistungsempfänger mit Bildungskarte
Zunächst müssen - wie bisher auch - Eltern einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen.
Eltern, die Bürgergeld beziehen, nehmen einfach zum Jobcenter Leipzig Kontakt auf.
Bezieher/-innen von Wohngeld/ Kinderzuschlag sowie Bezieher/-innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII oder Asylbewerberleistungsgesetz wenden sich an das Sozialamt der Stadt Leipzig.
Die Bewilligung der Leistungen erfolgt weiterhin mit einem Bescheid und wird dann auf das "Bildungskonto" gebucht. Dem Kind/ Jugendlichen wird bei der erstmaligen Inanspruchnahme eine Bildungskarte ausgestellt. Über das Bildungskarten-Portal können registrierte Anbieter die zuvor bewilligten Leistungen nun ganz einfach abbuchen - sofern Sie ein entsprechendes Angebot (zum Beispiel Nachhilfe oder Mittagessen) angelegt haben. Die Kinder/ Jugendlichen legen dem Leistungsanbieter dann nur noch die Bildungskarte vor. Die Karte verbleibt bei Ihnen beziehungsweise Ihrem Kind. Bei Verlust der Karte melden Sie sich bitte beim Jobcenter Leipzig oder dem Sozialamt der Stadt Leipzig.
Hier können Sie Ihr persönliches Bildungskarten-Portal aufrufen. Für die Anmeldung benötigen Sie die Kartennummer und das Geburtsdatum Ihres Kindes.
Hinweis: Die Kartennummer finden Sie auf der Rückseite der Leipziger Bildungskarte.
Vergeben Sie bitte nach der ersten Anmeldung ein eigenes Passwort.
Bei der ersten Anmeldung müssen Sie eine E-Mailadresse hinterlegen. Diese wird genutzt, wenn zum Beispiel das Passwort vergessen wurde. Sie erhalten in diesem Fall einen neuen Registrierungslink.
Sie können nun in Ihrem eigenen Bereich nach Angeboten suchen und gebuchte Leistungen einsehen.
Bei Fragen zum Anmeldeprozess wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma Sycon unter Telefon 030 700142261 (Montag bis Freitag 9:00 – 18:00 Uhr).
Informationen für Leistungsanbieter mit Bildungskarte
Sofern die Leistungen bei einem Anbieter eingelöst werden sollen, der bisher an dem Abrechnungsverfahren der Leipziger Bildungskarte noch nicht teilgenommen hat, muss der Anbieter im Onlinesystem sich zunächst registrieren. Erst nach der Freigabe durch das Sozialamt kann eine Abrechnung erfolgen.
Über diesen Link können die freigegebenen Leistungsanbieter das Online-Portal aufrufen.
Für den Anmelde- beziehungsweise Registrierungsprozess stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma Syrcon gerne unter 030 700142261 (Montag bis Freitag 9:00 – 18:00 Uhr) zur Verfügung.
Das Benutzerhandbuch steht Ihnen zum Herunterladen (Download) zur Verfügung. Ebenso können Sie eine Reihe von Videos
- zur allgemeinen Registrierung, Buchung und Abrechnung
- mit den Besonderheiten für Ausflüge
- mit den Besonderheiten für Lernförderung
aufrufen.
Häufig gestellte Fragen zur Bildungskarte (FAQ)
Allgemeine Fragen der Leistungsempfänger
Die Einführung der Bildungskarte betrifft das Abrechnungsverfahren einzelner Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Das bisherige Antragsverfahren bleibt davon unberührt. Informationen und Formulare finden Sie unter www.leipzig.de/bildungspaket
Prüfen Sie, ob für den entsprechenden Zeitraum ein Bewilligungsbescheid des Sozialamtes beziehungsweise Jobcenters vorliegt. Stellen Sie gegebenenfalls einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Nehmen Sie Kontakt zum Sozialamt oder Jobcenter für Nachfragen auf.
Nein, eine Registrierung ist nicht notwendig.
Allgemeine Fragen der Leistungsanbieter
Bitte wenden Sie sich an die Service Hotline der Firma Syrcon GmbH 030 700142261 (Montag bis Freitag von 9:00 – 18:00 Uhr).
Nein. Die Mitarbeiter der Service Hotline der Firma Syrcon GmbH können für ein Konto mehrere Logins erstellen. Bitte wenden Sie sich zur Einrichtung an die Hotline.
Nein, eine Bewilligungsabfrage ohne Bildungskartennummer ist über das Portal nicht möglich.
Ja, es gibt ein gemeinsames Portal und das gleiche Verfahren für die Abrechnung.
Die Prüfung des Angebots kann bis zu 3 Wochen dauern.
Im Bildungsportal können Sie durch Abfrage der Bildungskartennummer den Bewilligungszeitraum einsehen.
Die Buchung soll nach erbrachter Leistung erfolgen. Im Bildungsportal erfolgt die Buchung auf Ihr Bankkonto zweimal im Monat (zum 1. und zum 15.). Bis dahin erfolgte Abrechnungen fließen dann entsprechend ein.
Wir empfehlen Ihnen die erbrachten Leistungen einmal pro Monat zu buchen.
Leistungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung können bis zu sechs Monate rückwirkend abgerechnet werden. Lernförderung kann bis zu zwölf Monate nach Bewilligungsende abgerechnet werden.
Beachten Sie bitte, dass frühestmöglicher Abrechnungszeitraum der Januar 2024 ist.
Nein, der Zugriff auf das Bildungsportal und die Freigabe erfolgt nur für Anbieter mit einem entsprechenden Angebot.
Anbieter von Lernförderung legen die entsprechenden Angebote (etwa Einzel- oder Gruppenunterricht) im Bildungsportal an.
Anbieter der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung benötigen dies nicht.
Das Kind behält die alte Bildungskarte und die Bildungskartennummer. Wenn diese nicht mehr vorliegt, wenden Sie sich bitte an das Sozialamt bzw. Jobcenter
Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben, insbesondere den abzurechnenden Monat. Sollte es weiterhin zu einem Fehler bei der Buchung der Leistung kommen, wenden sich die Eltern der Kinder bitte direkt an das Sozialamt bzw. Jobcenter.
Fragen zu der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule beziehungsweise Kindertagesstätte
Grundsätzlich wird die Abrechnung der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung durch den Essenanbieter im Bildungsportal gebucht. Sollten Sie die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung analog eines Essenanbieters anbieten und abrechnen, registrieren Sie sich bitte als Anbieter der Mittagsverpflegung und nehmen die Buchungen selbstständig vor.
Grundsätzlich sollen die erbrachten Leistungen über das Bildungsportal abgerechnet werden. Sollte die Bildungskarte noch nicht vorliegen, ist eine Abrechnung nach altem Verfahren übergangsweise im Einzelfall möglich.
Fragen zu mehrtägigen Fahrten der Schule beziehungsweise Kindertagesstätte
Ab dem 01.06.2024 wird zunächst wieder auf das ursprüngliche Verfahren umgestellt. Das bedeutet, dass dann keine Ausflüge mehr über die Bildungskarte abgerechnet werden können. Bis zum 31.05.2024 sind beide Verfahren parallel möglich.
Eintägige Ausflüge in der Schule oder Kindertageseinrichtung müssen im Nachhinein von der Schule oder Kindertageseinrichtung bestätigt werden. Die Kosten werden den Eltern dann erstattet. Ein Formular für die Bestätigung steht unter www.leipzig.de/bildungspaket zur Verfügung. Bitte folgen Sie dort den „Informationen für Bürger/innen - Bezieher/in von Wohngeld/Kinderzuschlag - Formulare“.
Gerne senden wir Ihnen ein Abrechnungsformular auch per E-Mail zu. Wenden Sie sich dazu einfach an but.sozialamt@leipzig.de.
Mehrtägige Klassenfahrten in der Schule oder Kindertageseinrichtung müssen vorab mit der „Anlage BuT 1“ bestätigt werden. Die Kosten werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Können Sie kein Konto angeben, erfolgt die Erstattung an die Eltern. Im Nachhinein muss die Teilnahme des Kindes an der mehrtägigen Fahrt mit einer „Teilnahmebestätigung“ bestätigt werden. Diese Formulare finden Sie unter www.leipzig.de/bildungspaket. Folgen Sie bitte den „Informationen für Bürger/innen“.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail unter but.sozialamt@leipzig.de zur Verfügung.
Fragen zur Lernförderung
Ja, ohne die Einreichung der vollständig ausgefüllten Anlage BuT 3 kann eine abschließende Bearbeitung des Antrages nicht erfolgen. Beachten Sie bitte, dass die Anlage BuT 3 nicht älter als vier Wochen sein darf. Zudem besteht seit 01.01.2024 wieder eine Antragspflicht für Lernförderung. Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter dem Reiter „Informationen für Bürger/-innen“ unter www. Leipzig.de/bildungspaket
Die Anzahl der bewilligten Stunden ist im Bildungsportal hinterlegt. Die bewilligten Fächer sowie die Art der Lernförderung (Einzel- oder Gruppenunterricht) entnehmen Sie bitte dem Bescheid. Diesen erhält die antragstellende Person.
Nein, diese werden nicht mehr benötigt.
Nein, als registrierter Anbieter für Lernförderung können Sie mehrere Angebote erstellen. Hier besteht die Möglichkeit ein Angebot für Einzel- und ein Angebot für Gruppenunterricht zu erstellen.
Nein, nur die bewilligten Stunden sind im Bildungsportal zu sehen.
Da nur tatsächlich erbrachte Stunden abgerechnet werden, erfolgt die Abrechnung von nachgeholten Stunden nach Durchführung dieser Stunden. Wählen Sie dazu bitte den entsprechenden Monat aus, für welchen die ursprünglichen Stunden vorgesehen waren.