Die Haltung von bestimmten Wirbeltierarten muss beim Amt für Umweltschutz (SG Naturschutzbehörde) durch den Halter angezeigt werden. Anzeigepflichtig sind u. a. zahlreiche exotische und einheimische Vogelarten sowie Schildkröten- und Schlangenarten. Grundlage ist der Paragraph 7 Absatz 2 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Ebenfalls anzuzeigen sind Fundtiere dieser Arten.
Das Amt für Umweltschutz hat diesbezüglich ein Merkblatt erarbeitet, welches die wichtigsten Informationen zur Beibringung der dazugehörigen Unterlagen für die Anzeige sowie die Art und Weise der Abgabe enthält. Das Formular sowie das Merkblatt für die Tierbestandsanzeige finden die Halter auf www.leipzig.de/buerger unter Umwelt- und Naturschutz, Publikationen. Informationen gibt es im Internet auch auf der Artenschutzdatenbank des Bundesamtes für Naturschutz (WISIA) unter www.wisia.de. Hier steht, ob das Tier unter die besonders geschützte Art fällt und damit anzeigepflichtig ist. Ausgenommen sind die in Anlage 5 des Bundesartenschutzgesetzes aufgeführten Arten.
Die Tierbestandsanzeige ist kostenfrei. Wer jedoch eine Anzeige nicht richtig, unvollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
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