Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme der Leistung „Offene Jugendarbeit für Mädchen und junge Frauen“ ab 01.07.2014 der Stadt Leipzig
Die Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abteilung Planung und Fachaufsicht, sucht zur Übernahme des Leistungsangebotes „Offene Jugendarbeit für Mädchen und junge Frauen“ (§§ 11 Abs. 1 und § 9 Abs. 3 SGB VIII) einen geeigneten Freien Träger der Jugendhilfe.
Die offene Jugendarbeit für Mädchen und junge Frauen ist nach den Grundsätzen und Prinzipien feministischer Mädchenarbeit auszurichten. Das Angebot soll sich an Mädchen und junge Frauen bis 27 Jahre, Eltern und MultiplikatorInnen in ganz Leipzig orientieren.
Die zu erbringenden Leistungsinhalte sind dabei im Einzelnen :
1. mobile Mädchenarbeit in offenen Jugendeinrichtungen mit entsprechenden Angeboten, Kursen und Projekten sowie niedrigschwelliger Beratung (mind. 50% des Leistungsumfangs)
2. themenspezifische Kooperation mit Schulsozialarbeit an Schulen
3. Angebote für MultiplikatorInnen im Rahmen von Fachinformationen und -vorträge
Für folgende Zielgruppen sollen die Leistungsinhalte konzipiert werden:
Hauptzielgruppe sind Mädchen und junge Frauen in der Stadt Leipzig zwischen 10 und 16 Jahren Multiplikatorenarbeit für MitarbeiterInnen der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Leipzig.
Die Leistung soll von einem Träger der freien Jugendhilfe übernommen werden, welcher bereits über Erfahrungen mit den verschiedenen Zielgruppen verfügt und Netzwerkerfahrungen in diesem Bereich vorweisen kann. Für die Realisierung der Leistung wird Fachpersonal mit einem Hoch-/ Fachhochschulabschluss im Bereich der sozialen Arbeit erwartet.
Für die Umsetzung der Leistung in der Maßnahmelaufzeit vom 01.07. bis 31.12.2014, stehen dem Träger Fördermittel in Höhe von insgesamt max. 32.000 € zur Verfügung. Die Finanzierung und Umsetzung der Leistung erfolgt mit Fördermittelbescheid nach § 74 SGB VIII. Für die Zeit ab 01.01.2015 kann der im Interessenbekundungsverfahren ausgewählte Träger im regulären Fördermittelverfahren die Weiterführung der Leistung beantragen.
Den geeigneten Freien Trägern der Jugendhilfe mit Erfahrungen im Leistungsbereich Kinder- und Jugendförderung gemäß SGB VIII, vorzugsweise aus dem Raum Leipzig, wird im Rahmen eines öffentlichen Interessenbekundungsverfahrens die Möglichkeit gegeben, bis 25.04.2014 eine entsprechende qualifizierte Antragstellung (unter Verwendung der Gliederungsvorgabe des SG Jugendpflege) einzureichen, an:
Stadt Leipzig
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abteilung Verwaltung und Finanzen
SG Wirtschaftliche Jugendhilfe/Grundsatzfragen
Naumburger Str. 26
04229 Leipzig
Die Teilnehmerunterlagen sind, im verschlossenen Umschlag und darauf aufgebrachten Sichtvermerk: „Teilnehmerunterlagen – IBV Offene Jugendarbeit für Mädchen und junge Frauen- 2014“ einzureichen.
Aus der Vorlage eines Konzeptes kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Die eingegangenen Konzepte werden bewertet, ausgewählt und die geeigneten Träger zu einer Präsentation eingeladen. Auf Grundlage der Bewertung des Konzeptes und der Präsentation vor einer Findungskommission erfolgt die Auswahl eines geeigneten Trägers und die Fördermittelvergabe.
Den Fachplan Kinder- und Jugendförderung sowie das zur Beteiligung am Verfahren notwendige Raster zur qualifizierten Antragstellung erhalten Sie über Frau Solveig Haensch unter solveig.haensch@leipzig.de. Sie beantwortet zudem die fachinhaltlichen Fragen zum Thema telefonisch unter 0341 123-4362. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf erhalten Sie über Herrn Uwe Kind unter uwe.kind@leipzig.de oder Tel. 0341 123 3584.