Das Amt für Umweltschutz hat mit einer Allgemeinverfügung ab sofort das Betreten aller Deiche im Stadtgebiet von Leipzig untersagt. Das Verbot gilt auch für einen zehn Meter breiten Streifen landseitig vom Deichfuß. Einzige Ausnahme bildet der rechte Luppedeich von der Kläranlage Rosental bis zur Straße An der Elster.
Infolge des langanhaltenden Einstaus durch Hochwasser ist die Standsicherheit eines Großteils der Deiche stark beeinträchtigt. Bisher kam es im Stadtgebiet zu keinem Deichbruch.
Ebenfalls problematisch ist derzeitig der Bewuchs der Deiche mit großen Bäumen. Durch die aufgeweichten Deiche sind diese in ihrer Standfestigkeit stark gefährdet. Bisher musste ein umgestürzter Baum vom Deich entfernt werden.
Die Stadt Leipzig als zuständige Wasserbehörde sieht das Verbot als dringend geboten an, um von dem Einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren.
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