Die Zahl der Jungvögel liegt mit einmal sechs und einmal fünf Jungvögeln im normalen Schwankungsbereich.
Von März bis September 2018 haben insgesamt 33 Begehungen und vier ganztägige Beobachtungen im Rahmen des Monitorings stattgefunden. "Die zwei Bruten bedeuten einen Rückgang des Brutbestandes gegenüber dem Vorjahr mit zwei Brutpaaren und fünf Bruten", so Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal. "Bei dem negativen Bestandstrend am Floßgraben seit 2016 handelt es sich aber um kein singuläres Phänomen des Floßgrabens."
Gutachter Jens Kipping von der Firma BioCart: "Die Entwicklung stellt sich in gleicher Weise auch im übrigen Stadtgebiet sowie in ganz Sachsen dar. Ursächlich dafür waren der frostreiche Januar des Jahres 2017 und der späte Kälteeinbruch im März 2018. Sie führten vermutlich zu Verlusten und verursachten zusätzlich einen sehr späten Brutbeginn."
Das jährliche Monitoring des Eisvogels (Alcedo atthis) am Floßgraben gibt es seit 2013. Durch engmaschige Kontrollen werden der Brutstatus, das Brutverhalten und der Bruterfolg der Eisvögel untersucht, ausgewertet und mit den Vorjahresergebnissen verglichen. Gleichzeitig wird aufgezeichnet, inwieweit der Eisvogel durch Bootsverkehr und anderes gestört wurde und wie sich diese Störungen auf sein Verhalten auswirken. Aus der Analyse werden dann Empfehlungen abgeleitet.
Schutz des Eisvogels nötig
Zum Schutz des Eisvogels ist laut der entsprechenden Allgemeinverfügung (AGV, siehe Leipziger Amtsblatt Nr. 4) auch in diesem Jahr das Befahren des Floßgrabens mit Booten von März bis September nur eingeschränkt möglich.
Für muskelbetriebene Wasserfahrzeuge aller Art ist das Befahren des Floßgrabens nur in der Zeit von 11 bis 13 Uhr, 15 bis 18 Uhr und 20 bis 22 Uhr erlaubt.
"Die zeitliche Regulierung des Bootsverkehrs auf dem Floßgraben durch die Allgemeinverfügung wird als weiterhin notwendig erachtet", sagt Heiko Rosenthal zur seit 2016 unbefristet gültigen Allgemeinverfügung. "Eine weitere konsequente Durchsetzung der Sperrzeiten ist notwendig, um die Sicherung von erfolgreichen Eisvogelbruten bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Bootsverkehrs zu gewährleisten." Zudem ist das Betreten und Befahren der Ufer einschließlich eines 20 Meter breiten beidseitigen Uferstreifens sowie das Freilaufenlassen von Hunden verboten. Entsprechende Hinweise werden rechtzeitig angebracht.
Die von der Stadt Leipzig, dem Landkreis Leipzig, der Wasserschutzpolizei und den Naturschutzhelfern im Jahr 2018 durchgeführten Kontrollen mit insgesamt 26 Kontrolltagen (davon 7 Großkontrollen) zur Einhaltung der Sperrzeiten haben sich insgesamt als wirkungsvoll erwiesen.