In den letzten Jahren ist es partiell zur Tradition geworden, Weihnachtsbäume nach den Festtagen im Rahmen von Feierlichkeiten öffentlich zu verbrennen. Diese Art der Entsorgung ist abfallrechtlich nicht zulässig.
Die Bäume sind auf einem der angegebenen Ablageplätze zur Entsorgung durch die Stadtreinigung abzulegen, es sei denn, die Bäume werden selbst verwertet oder kompostiert. Die alten Weihnachtsbäume können zudem auf einem der 22 Wertstoffhöfe im Leipziger Stadtgebiet abgegeben werden. Ein Gartenabfallbon ist dafür nicht erforderlich.
Auch nach den Regelungen des Luftreinhalteplans, durch den die Feinstaubbelastung reduziert werden soll, kann die ohnehin unzulässige Verbrennung von Christbäumen nicht genehmigt werden.
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