Die europaweite Ausschreibung der künftigen Lieferung von Erdgas mit Biogas für die Abnahmestellen der Stadt Leipzig und deren Eigenbetriebe wird der Ratsversammlung am 12. Oktober 2011 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Bislang wurde in den bestehenden Erdgaslieferverträgen der Stadt Leipzig kein Anteil an Biogas festgeschrieben. Aus dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) vom 24. Februar 2011 geht jedoch hervor, dass der grundlegende Wärme- und Kälteenergiebedarf gasbeheizter Gebäude bei Neubauten und grundlegender Renovierung zu mindestens 30 Prozent aus Biogas gedeckt werden muss. Beispiele sind hier die Erich-Kästner-Schule, die Kindertagesstätte Lichtenbergweg 3 und die Sporthalle Radrennbahn. Um die gesetzliche Forderung zu erfüllen, ist im Rahmen des avisierten Vertrages über alle Gasabnahmestellen ein Biogasanteil von mindestens drei Prozent sinnvoll.
Bestehende Gaslieferverträge für die städtischen Liegenschaften, die Eigenbetriebe der Stadt Leipzig und im geringen Umfang für die Straßenbeleuchtung enden zum 31. Mai 2012. Um die Erdgasversorgung ab 1. Juni 2012 zu sichern, sind neue Versorgungsverträge abzuschließen. Geplant ist eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Option zur Vertragsverlängerung für ein Jahr.
Im Vorfeld wurde mit den für die Region Leipzig relevanten Firmen die Möglichkeiten der Bereitstellung beraten. Technisch ist die Bereitstellung von Erdgas mit einem Biogasanteil in den Netzgebieten der Stadtwerke Leipzig Netz GmbH und MITGAS Verteilnetz GmbH möglich.
Aufgrund der glaubhafteren Nachweisführung gegenüber dem Zertifikateeinkauf (Ökogas) hat sich die Stadt Leipzig für die Variante mit Biogas aus technischen Anlagen entschieden. Genutzt werden hierfür biomassehaltige Reststoffe, bisher nichtgenutzte Pflanzenteile oder Energiepflanzen, die auf ehemals brachliegenden Flächen angebaut werden. Durch Vergärung von Biomasse entsteht Biogas. Erst nach einer Aufbereitung kann Biogas dem Erdgas beigemischt werden.
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