Ulrich Hörning, Bürgermeister für Allgemeine Verwaltung, sagt: "Unser Ziel ist ein starker Migrantenbeirat. Mit dem vorliegenden Modell erreichen wir genau das: Einen Beirat, der über eine starke Legitimation verfügt, gleichsam aber auch alle Leipzigerinnen und Leipziger mit Migrationshintergrund repräsentiert und qualifizierten Menschen eine Möglichkeit des Engagements bietet."
Wahlverfahren
Der Migrantenbeirat soll künftig aus 16 externen Mitgliedern sowie je einem Mitglied der im Stadtrat vertretenden Fraktionen bestehen. Alle Mitglieder werden auf Vorschlag der Verwaltung durch die Ratsversammlung benannt. Dieser Vorschlag beruht dabei auf drei Säulen:
Acht Mitglieder werden durch Onlinewahl bestimmt. Aktives und passives Wahlrecht hierfür haben nur Ausländer ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Leipzig leben und über einen gültigen Aufenthaltstitel beziehungsweise eine Duldung verfügen. Jeder Wahlberechtigte erhält bis zu drei Stimmen, die jedoch auf verschiedene Herkunftsregionen verteilt sein sollten.
Als zweite Säule können sich acht deutsche Staatsangehörige mit selbsterklärtem Migrationshintergrund für den Beirat bewerben, sie benötigen hierfür fünf Unterschriften von Unterstützern und müssen ihre Motivation darlegen. Auch sie sollen in Herkunft, Geschlecht und beruflicher Qualifikation möglichst heterogen sein. Die Verwaltung erarbeitet der Ratsversammlung aus den Bewerbern eine Vorschlagsliste.
Die dritte Säule schließlich bilden sechs Vertreter, die die im Stadtrat vertretenen Fraktionen jeweils aus ihren Reihen benennen können.
Manuela Andrich, Beauftragte der Stadt Leipzig für Migration und Integration, sagt: "Das neue Verfahren zur Wahl des Migrantenbeirats ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer gleichberechtigten politischen Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in der Stadt Leipzig. Ich freue mich, diesen Prozess ganz im Sinne der Migrantinnen und Migranten begleiten zu dürfen."
Migrantenbeirat
Der Migrantenbeirat unterstützt seit mehr als zehn Jahren die Stadtverwaltung und die Ratsversammlung bei ihren Aufgaben. So fungieren die Mitglieder als Beratungsinstanz in Fragen zu Migration und Integration, zudem kann der Beirat Anträge an die Ratsversammlung stellen. Bislang wurden die Mitglieder in einem Bewerbungs- und Auswahlverfahren bestimmt, das in einem Stadtratsbeschluss mündete.