Die Stadt Leipzig zeigt sich über die angekündigte Klage von Ver.di gegen die Rechtsverordnung zur Regelung der verkaufsoffenen Sonntage in Leipzig überrascht.
Da die eingebrachten Terminvorschläge den Rechtsprechungen vor allem des Bundesverfassungsgerichtes zu Sonntagsöffnungen entsprachen, erfolgten auch seitens der Gewerkschaftsvertreter keine Einwände gegen die verkaufsoffenen Sonntage, sagt Heiko Rosenthal, Bürgermeister für Umwelt, Ordnung, Sport. Aus diesem Grund wird die Stadt Leipzig die Entscheidung des OVG im Falle einer Klage der Gewerkschaft abwarten und hofft im Interesse des Einzelhandels auf eine Bestätigung der städtischen Verordnung.
Vor dem Erlass der Rechtsverordnung wurden Vertreter des Handelsverbandes Sachsen, der IHK zu Leipzig, der großen Einkaufscenter, des City e.V., der Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Dresden, der Kirchen und der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di angehört. Dabei war vor allem beachtet worden, dass nicht zwei aufeinander folgende Sonntage als verkaufsoffen freigegeben wurden.
Als vier verkaufsoffene Sonntage wurden in diesem Jahr der 26. September, der 7. November, der 5. Dezember und der 19. Dezember vorgeschlagen. Die Leipziger Ratsversammlung beschloss die da-zugehörige Rechtsverordnung in ihrer Sitzung am 18. August. Demnach durften bzw. dürfen die Verkaufsstellen im Gebiet der Stadt Leipzig an diesen Tagen von 12 bis 18 Uhr geöffnet sein.
Mit der Reduzierung der Ladenöffnungszeit auf sechs Stunden verringert sich die Belastung für die Betroffenen. Bereits in den vergangenen Jahren wurden Rechtsverordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen erlassen. Basis ist der Paragraph 8 Absatz 1 des Sächsischen Ladenöffnungs-Gesetzes.
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