Diese Datenübermittlung dient dazu, Adressen zu erhalten, um eventuell zukünftigen Freiwilligen Informationsmaterial über die Streitkräfte zu übersenden.
Nach § 18 Abs. 7 MRRG (Melderechtsrahmengesetz) besteht ein Widerspruchsrecht gegen diese Datenübermittlung.
Jungen Frauen und Männer, die im Jahr 2015 das 18. Lebensjahr vollenden werden, mit Hauptwohnsitz in Leipzig gemeldet sind und der Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung im März 2014 nicht zustimmen, können ihren Widerspruch bis spätestens 25. März 2014 formlos und schriftlich an die
Stadt Leipzig, Ordnungsamt
Melde-, Pass- und Personalausweisbehörde
Prager Straße 136
04317 Leipzig
senden oder in einem Bürgeramt ihrer Wahl vorsprechen.
Die amtliche Bekanntmachung hierzu kann im Leipziger Amtsblatt vom 04. Januar 2014, Nr. 1, Seite 9, nachgelesen werden.