Nach § 54 Abs.1 SächsStrG wird der folgende beschränkt-öffentliche Weg (Fußgänger, Fahrradverkehr, beschränkter Kfz-Verkehr (Anlieger)) in das Bestandsverzeichnis der öffentlichen Straßen aufgenommen.
Benennung, Verlauf, ungefähre Länge
Küchenholzallee (Teilfläche), Teilflächen der Flurstücke 551, 551/a, 556, 494 und 501 jeweils der Gemarkung Großzschocher, circa 265 Meter beginnend Höhe Flurstück 551/a der Gemarkung Großzschocher bis Höhe Flurstück 502 der Gemarkung Großzschocher
Das oben gennannte Verzeichnis liegt 6 Monate zur öffentlichen Einsicht aus. Sie können in der Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt, Prager Straße 118 in 04317 Leipzig, Haus C, Zimmer 5.033 in der Zeit von Montag, Mittwoch, Donnerstag 8:000-14:00 Uhr, Dienstag 8:00-17:00 Uhr, Freitag 8:00-12:00 Uhr, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig (oder Verkehrs- und Tiefbauamt, Prager Straße 118, 04317 Leipzig, Haus C, Zimmer 5.033), einzulegen, wo auch die Verfügung und ein Plan über die Lage der Straße zu den oben genannten Zeiten zur Einsichtnahme offen liegen. Der Widerspruch kann auch in qualifizierter elektronischer Form nach dem Signaturgesetz mittels absenderbestätigter De-Mail an info@leipzig.de-mail.de eingelegt werden.
Einsichtnahme in die Verfügung mit Begründung und Planauszug während dieser Zeit ist derzeit nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 0341 123-7673, 0341 123-7665 oder 0341 123-7644 an der vorgenannten Anschrift möglich.
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Verkehrs- und Tiefbauamt