Ausdrücklich erwünscht sind Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit in ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen. Gefördert werden können beispielsweise die Bereiche:
- barrierefreie Kommunikation, zum Beispiel induktive Höranlagen für hörbehinderte Menschen, Audio-Guides für blinde Menschen und Menschen mit Lernschwierigkeiten, Tastmodelle für blinde Menschen
- barrierefreie Zugänge, zum Beispiel mobile oder feste Rampen, Lifte, Aufzüge, Orientierungshilfen, Leitsysteme, Automatiktüren
- barrierefreie Sanitäranlagen
- medizinische Geräte, die speziell der Behandlung von Menschen mit Behinderung dienen
Jede Baumaßnahme kann mit maximal 25.000 Euro gefördert werden, ein Eigenanteil ist hierbei nicht erforderlich. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Förderung. Der vollständige Antrag muss bis 9. November 2020 (Posteingang) bei der Stadt Leipzig eingehen.
Weitere Informationen
Die Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm gibt es online unter www.leipzig.de/barrierefreier-lieblingsplatz.