Der 19. Dezember bleibt den Leipzigern als verkaufsoffener Sonntag erhalten, am 5. Dezember bleiben die Läden dagegen geschlossen. Diese Entscheidung fiel gestern im Mediationsverfahren am Sächsischen Oberverwaltungsgericht Bautzen (SächsOVG).
Wir begrüßen grundsätzlich den gefundenen Kompromiss", sagte Ordnungsbürgermeister Heiko Ro-senthal. "Im Interesse des Einzelhandels in unserer Stadt ist dies dennoch kein optimaler Ausgang sondern hätten wir natürlich gerne das Weiterbestehen der städtischen Verordnung gesehen."
Im gestrigen Mediationsverfahren zum Streit um die Ladenöffnung an Sonntagen suchten gleich mehrere Städte und Vertreter der Gewerkschaft ver.di gemeinsam mit Hilfe zweier Richterinnen des SächsOVG nach einer Lösung. Bis zur Entscheidung ruhten die Klagen gegen die Rechtsverordnung zur Regelung der verkaufsoffenen Sonntage.
Da die Rechtsverordnung der Stadt Leipzig zu den Verkaufsoffenen Sonntagen unter Beteiligung von Ver.di, den Kirchen sowie Vertretern des Handels entstand, entsprach sie der aktuellen Rechtssprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichtes als auch des SächsOVG. Die Stadt Leipzig ging deshalb im Vorfeld der Verhandlungen davon aus, dass die Rechtsverordnung somit rechtmäßig ergangen ist.
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