Von den ausgestellten Briefwahlscheinen sind bereits 17.844 wieder in der Briefwahlstelle eingegangen. Im Vergleich zur Bundestagswahl 2013 liegt die Anzahl der ausgestellten Wahlscheine und eingegangenen Wahlbriefe in diesem Jahr höher, allerdings öffnete damals die Briefwahlstelle später. 2013 wählten insgesamt 13,5 % der Wahlberechtigten per Briefwahl.
Auf der Seite zur Bundestagswahl 2017 finden Sie die aktuelle Briefwahlstatistik.
Briefwahl
Jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen und am Wahltag verhindert ist, seine Stimme im für ihn zuständigen Wahlraum abzugeben, kann sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Die Briefwahl kann online, schriftlich, per E-Mail, Fax oder direkt in der Briefwahlstelle beantragt werden. Hier finden Sie alle Informationen zur Briefwahl.