Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft. "Neben geänderten Informationspflichten bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen werden für alle Verbraucherverträge Regelungen über das Widerrufsrecht sowie Sonderregelungen für die Widerrufsfrist und die Rechtsfolgen nach Widerruf eingeführt," erklärt Dr. Thomas Hofmann, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig. "Vor allem Online-Händler, für die die zukünftigen Änderungen im Bereich des Widerrufsrechts eine hohe Relevanz haben, sollten folgende Hinweise beachten, ihre Angebote dahingehend noch einmal auf den Prüfstand stellen und gegebenenfalls schnellstmöglich Anpassungen vornehmen."
Rücksendeporto
Händler haben ab 13. Juni das Recht, die Kosten für die Rücksendung von Bestellungen dem Kunden zu übertragen, sofern dieser vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde. Die freiwillige Übernahme durch den Unternehmer bleibt möglich. Die bisherige kundenfreundliche Klausel, wonach der Verkäufer ab einem Warenwert von 40 Euro die Rücksendekosten trägt, entfällt. Bekommt der Käufer eine mangelhafte Ware geliefert, muss er auch in Zukunft das Rückporto nicht tragen.
Zusatzleistungen
Vereinbarungen über Zusatzleistungen (z. B. Reiserücktrittsversicherung) dürfen zukünftig nicht mehr über vorangekreuzte Checkboxen herbeigeführt werden.
Unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit
Dem Verbraucher muss künftig eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit eingeräumt werden. Zuschläge für die Verwendung bestimmter Zahlungsarten dürfen nicht über die Kosten hinausgehen, die dem Unternehmer durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen.
Widerruf
Wer einen Einkauf rückabwickeln will, darf das künftig nicht mehr durch kommentarloses Zurückschicken der Ware. Der Kunde muss seinen Widerruf ab 13. Juni ausdrücklich erklären. Das geht formlos per E-Mail, Fax oder erstmals auch per Telefon. Oder der Käufer nutzt das neue Widerrufsformular, das künftig jeder Händler europaweit seinen Kunden online zur Verfügung stellen muss. Die Widerrufsfrist beträgt dann in allen EU-Staaten 14 Tage ab Erhalt der Ware, spätestens aber ein Jahr nach Ablauf der 14-Tage-Frist. In Deutschland galt die 14-Tage-Frist bei ordnungsgemäßer Belehrung auch bisher. Neu ist: Künftig erlischt das Widerrufsrecht bei fehlender oder falscher Belehrung spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen. Aktuell erlischt das Widerrufsrecht in diesem Fall überhaupt nicht.
Neue Pflichtinformationen
Online-Händler müssen umfangreiche Angaben im Impressum vorhalten. Ab dem 13. Juni 2014 sind sie verpflichtet, zusätzlich eine Telefonnummer als Kontaktmöglichkeit zu nennen. Jeder Händler muss dann auch über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren informieren. Dieser Hinweis kann in den AGB oder auf einer Kundeninformationsseite gegeben werden.
Info-Veranstaltung am 10. Juni 2014
Am 10. Juni bietet die IHK zu Leipzig (Goerdelerring 5, 04109 Leipzig, Raum 605) von 18 bis 20 Uhr eine Informationsveranstaltung zu den Veränderungen im Verbraucherrecht an.
Um Anmeldung unter www.leipzig.ihk.de/veranstaltungen wird gebeten.