Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise. Trotz erforderlicher Verkehrsraumeinengungen kann der Verkehr grundsätzlich zweispurig am Baubereich vorbeigeführt werden.
Lediglich am 13. und 14. September sowie in Zeitraum vom 18. Oktober bis 2. November (Schulferien) muss für die Herstellung des Durchlasses im Straßenbereich eine Wechsellichtzeichenanlage aufgestellt werden. In dieser Zeit erfolgt die Verkehrsführung wechselseitig einspurig im Gegenverkehr. Zeitweise wird die Zufahrt zur Pflaumenallee nicht gestattet. Der Durchgang für Fußgänger ist ständig gewährleistet.