In der Stadt Leipzig sind in den letzten Wochen vermehrt Fälle von Trickbetrug aufgetreten, bei denen Betroffene mit sogenannter Blenderware, also scheinbar wertvollem Schmuck, der sich als Billigprodukt entpuppt, getäuscht wurden. Der Kriminalpräventive Rat der Stadt Leipzig mahnt deshalb zur besonderen Vorsicht!
Bisher wurde durch Betroffene von verschiedenen Maschen berichtet, welche die Trickbetrüger verwenden: Die Täter täuschen beispielsweise vor, ein Schmuckstück auf dem Boden gefunden zu haben und bieten dieses dann dem Opfer an. Meistens wird in diesem Zusammenhang ein Finderlohn von fünf oder zehn Euro erbeten. Ein anderer Trick ist, dass der Betrüger sein Opfer anspricht und ihm sagt, dass er den Schmuck gefunden habe, aber nicht wisse, wo er es abgeben könne. Verbunden ist das mit der Bitte, ob der Angesprochene das Schmuckstück beispielsweise im Fundbüro abgeben könne. Hier wird ebenfalls um eine Entschädigung gebeten.
Ein Teil dieser Schmuckstücke landet im Fundbüro, da der Abgeber Eigentumserwerb bzw. Finderlohn anmelden möchte. Ein anderer Teil wird Juweliergeschäften zur Wertermittlungen übergeben. Das vermeintliche Schnäppchen entpuppt sich dabei als Gegenstand, dessen Wert die 50-Cent-Marke kaum übersteigt. Als Finderlohn wurden demgegenüber oft deutlich höhere Beträge gezahlt. Nach Auskunft eines sachverständigen Juweliers sind bisher drei verschiedene Arten dieses Schmuckes in Leipzig aufgetaucht:
- Einfache Ringe (aus Messing), als 585er- bzw. 750er-Gold gestempelt
- Herren- bzw. Siegelringe (aus Messing), ebenfalls gestempelt
- vermeintliche Weißgoldketten, aus säureresistentem Edelstahl, die deshalb nur schwer als Fälschungen identifiziert werden können.
Die Dunkelziffer bei diesen Delikten ist recht hoch, weil viele Betroffene sie wahrscheinlich aus Scham nicht anzeigen. Deshalb rät der Kriminalpräventive Rat der Stadt Leipzig: Gehen Sie auf solche scheinbar verlocken-den Angebote nicht ein. Sollten Sie dennoch diesen Fehler gemacht haben, zeigen Sie den Trickbetrug bei der Polizei an!
Darüber hinaus würden sich auch die Geprellten strafbar machen, wenn sie ein solches Schmuckstück, sofern es tatsächlich eine Fundsache und echt wäre, nicht im Fundbüro abgeben würden. In einem solchen Fall würde es sich um Unterschlagung handeln. Gefundene Gegenstände müssen grundsätzlich im Fundbüro abgegeben werden!
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