Für die Dauer des Bachfestes vom 08. bis 17.06.2018 ist Straßenmusik im Umfeld des Veranstaltungsortes Thomaskirche untersagt. Das Umfeld schließt folgende Bereiche ein: Thomaskirchhof, Thomasgasse, Petersstraße, Dittrichring, Klostergasse, Sporergasse und Burgstraße.
Die Allgemeinverfügung wurde im Leipziger Amtsblatt Nr. 09/2018 vom 5. Mai 2018, Seite 10, bekannt gegeben.
Die Einhaltung wird durch die Polizeibehörde streng kontrolliert und ggf. werden Platzverweise erteilt.