Bestimmungen
- Für maschinenbetriebene Wasserfahrzeuge aller Art wird das Befahren grundsätzlich untersagt.
- Für muskelkraftbetriebene Wasserfahrzeuge wie Kajaks und Kanus ist das Befahren nur von 11 bis 13 Uhr und von 16 bis 18 Uhr zugelassen.
- Zudem ist das Betreten von beiderseitig 20 Meter breiten Uferbereichen und das freie Laufenlassen von Hunden entlang des Floßgrabens untersagt.
Hintergrund
Der Floßgraben stellt ein ökologisch besonders wertvolles, aber auch sensibles Gewässer im südlichen Auwald der Stadt Leipzig dar. So ist er unter anderem Bestandteil des europäischen Vogelschutzgebietes "Leipziger Auwald". Zum Schutz streng geschützter Brutvogelarten, die am Floßgraben brüten, wurde am 16. April dieses Jahres eine Allgemeinverfügung bis 15. August erlassen. Die Verlängerung erfolgt im Einvernehmen mit dem Landkreis Leipzig.